Im Zollbereich können schnell finanzielle Risiken entstehen. Eine Haftungsfreistellungsvereinbarung für Zollmitarbeiter kann hierbei helfen, um sich vor großen Ersatzansprüchen zu schützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine solche Vereinbarung so wichtig ist und wie sie abgeschlossen werden kann.

Haftungsfreistellungsvereinbarung im Zoll

Eine Haftungsfreistellungsvereinbarung im Zoll ist eine gute Möglichkeit, um finanzielle Risiken von Mitarbeitern zu minimieren.

Diese Vereinbarung stellt sicher, dass nicht der Zoll-Sachbearbeiter für eventuelle Verstöße gegen die Zollvorschriften haftet. Ohne eine solche Vereinbarung können Zollverantwortliche großen finanziellen Schaden erleiden, da sie für Verstöße gegen die Zollvorschriften selbst verantwortlich sind und ggf. hohe Geldstrafen zahlen müssen.

Eventuell haben Zollbeauftragte nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Arbeit einen Freistellungsanspruch gegen ihren Arbeitgeber. Dieser ist aber bei grob fahrlässiger Verletzung von Zollpflichten eingeschränkt.

Denn bei grob fahrlässigen Verstößen gegen die Zollvorschriften muss der Mitarbeiter sich quotal an den Schäden beteiligen – je nachdem wie groß sein Verschulden von einem Arbeitsgericht bewertet wird.

Deswegen sollten Zollbeauftragte mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung dahingehend treffen, dass die Haftung des Mitarbeiters im Zollrecht auch für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen wird.

Übrigens: Der Zollbeauftragte kann auch selbst für die Einfuhrabgaben haftbar gemacht werden. Denn der § 71 Abgabenordnung (AO) sieht vor, dass derjenige für hinterzogene Zölle haftet, der an einer Steuerhinterziehung beteiligt war. Der Zoll leitet regelmäßig Zollstrafverfahren bei verkürzten Einfuhrabgaben ein. Dementsprechend besteht ein reelles Risiko, dass der Zollbeauftragte haftet.

Eine Haftungsfreistellungsvereinbarung im Zoll beinhaltet in der Regel eine detaillierte Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Pflichten des Zollbeauftragten sowie eine Aufschlüsselung der Haftungsverteilung.

In jedem Fall ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Freistellungsvereinbarung für den Zollmitarbeiter rechtlich bindend und wirksam ist. Denn hier kommen Thematiken aus dem Zollrecht mit denen aus dem Arbeitsrecht zusammen.

Haftung des Zollbeauftragten und seine Freistellung

  • Eine Haftungsfreistellungsvereinbarung im Zoll minimiert finanzielle Risiken
  • Zollmitarbeiter haften bei Verstößen gegen Zollvorschriften selbst
  • Eine detaillierte Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Pflichten sowie eine Aufschlüsselung der Haftungsverteilung sind Bestandteile der Vereinbarung
  • Professionelle rechtliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung wirksam ist

Welche Risiken gibt es, wenn Sie keine Haftungsfreistellungsvereinbarung haben?

Wenn Sie Zollbeauftragter sind und keine Zoll-Haftungsfreistellungsvereinbarung haben, können Sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Es gibt verschiedene Risiken, die mit dem Fehlen einer solchen Vereinbarung einhergehen.

Zum einen kann es zu hohen Schadensersatzforderungen kommen, wenn beispielsweise

Zum anderen kann es auch zu Verzögerungen im Zollprozess kommen, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Eventuell muss der Zoll die Ware genauer prüfen und eventuell zusätzliche Dokumente anfordern.

Dies kann zu Verzögerungen führen und somit auch zu zusätzlichen Kosten. Unternehmer und Zollbeauftragte sollten nicht nur prüfen, ob eine Haftungsfreistellungsvereinbarung getroffen werden soll, sondern auch, ob eine Versicherung für Zollrisiken abgeschlossen werden kann, z.B. im Rahmen der D&O Versicherung.

Wie können Sie eine Haftungsfreistellunsgvereinbarung im Zoll abschließen?

Wenn Sie eine Haftungsfreistellungsvereinbarung im Zoll abschließen möchten, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt im Zollrecht wenden.

Dieser kann Ihnen helfen, eine maßgeschneiderte Vereinbarung zu erstellen, die Ihren speziellen Bedürfnissen entspricht. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Vereinbarung alle relevanten Aspekte abdeckt und rechtlich bindend ist.

Zudem sollte der Vorgang durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet werden.

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Dieser Artikel wurde am 30. Juli 2023 erstellt. Er wurde am 20. August 2023 aktualisiert

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