Im Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) haben der Iran und die E3+3 Staaten unter anderem einen Fahrplan für den schrittweisen Abbau der Iran-Sanktionen vereinbart. Die Europäische Union (EU) kam nunmehr mit dem Erlass der Verordnung (EU) Nr. 1861/2015 einer ihrer wesentlichen Verpflichtung aus dem JCPOA nach. Durch diese Verordnung werden wesentliche Sanktionen der EU gegen den Iran aufgehoben und weitgehend durch ein Genehmigungserfordernis ersetzt.

Aufhebung der Iran-Sanktionen ist noch nicht anwendbar

Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass die Aufhebung zwar in Kraft, jedoch noch nicht anwendbar ist. Entsprechend dem JCPOA muss zunächst der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) dem Gouverneursrat der IAEO und dem UN-Sicherheitsrat einen Bericht vorlegen, der bestätigt, dass der Iran seinerseits den Verpflichtungen aus dem JCPOA nachgekommen ist. Die Anwendbarkeit der Aufhebung wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Bis dahin sind die Sanktionen weiterhin anzuwenden.

Bestimmte Sanktionen sind bereits ausgesetzt

Zur bereits anwendbaren Aussetzung bestimmter Sanktionen sehen Sie hier. Zu beachten ist ferner, dass restriktive Maßnahmen der EU gegen gelistete Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage im Iran nach der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 bisher unverändert fortgelten.

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