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Die Schweiz hebt in dieser Woche einen Teil ihrer Sanktionen gegen den Iran auf. Dieses betreffe insbesondere die Meldepflicht für den Transport und Handel mit iranischem Öl. Auch die Meldepflichten für den sonstigen Handel mit petrochemischen Gütern seien aufgehoben worden. Ebenfalls seien im Finanzbereich und im Hinblick auf Edelmetallgeschäften mit Regierungsstellen Lockerungen vorgesehen.

Aufhebung der Iransanktionen nur teilweise

Insofern geht auch die Schweiz den Schritt, den die Europäische Union derzeit mit der teilweisen Aufhebung der Iran-Sanktionen geht. Der weitaus größte Teil der Sanktionen gegenüber dem Iran bleibt aber sowohl innerhalb der EU als auch in der Schweiz in Kraft. Wenn die Umsetzung des angedachten Atomabkommens scheitern sollte, so ist damit zu rechnen, dass die Sanktionen sowohl in der EU als auch in der Schweiz wieder eingeführt werden.

Dieser Artikel wurde am 13. August 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.