Mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/706 v. 30.04.2015 leitete die Europäische Kommission auf eigene Initiative eine Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen ein. Betroffen sind Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China und Einfuhren von Zitronensäure aus Malaysia. Dabei ist unerheblich, ob diese als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet wurden oder nicht.
Bei der von der mutmaßlichen Umgehenung betroffenen Ware handelt es sich um Zitronensäure (einschließlich tri-Natriumcitrat-dihydrat) die unter den KN-Codes 29181400 und ex 29181500 eingereiht wird.
Diese Untersuchung soll innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich insbesondere als interessierte Partei am Untersuchungsverfahren zu beteiligen.
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