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Mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/706 v. 30.04.2015 leitete die Europäische Kommission auf eigene Initiative eine Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen ein. Betroffen sind Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China und Einfuhren von Zitronensäure aus Malaysia. Dabei ist unerheblich, ob diese als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet wurden oder nicht.

Bei der von der mutmaßlichen Umgehenung betroffenen Ware handelt es sich um Zitronensäure (einschließlich tri-Natriumcitrat-dihydrat) die unter den KN-Codes 29181400 und ex 29181500 eingereiht wird.

Diese Untersuchung soll innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich insbesondere als interessierte Partei am Untersuchungsverfahren zu beteiligen.

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Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2015 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.