Die Europäische Kommission hat am 18.10.2021 eine Durchführungsverordnung (EU) 2021/1816 veröffentlicht und damit die Zolltarifnummer für bestimmte Waren festgelegt.

Unternehmen, die noch ältere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) für die betroffenen Waren besitzen, müssen jetzt handeln.

Kakaobutterersatz aus Palmöl

Bei der Ware handelt es sich um eine feste homogene, weiße Masse, bestehend aus raffiniertem, gebleichtem, desodoriertem Palmöl, das teilweise hydriert wurde, mit kleinen Mengen von Sorbitantristearat (E 492), Lecithin (E 322), gemischten Tocopherolen (E 306) und Zitronensäure (E 330).

Sie ist in Säcken zu 20 kg verpackt und wird in der Lebensmittelindustrie verwendet (z. B. als Kakaobutterersatz).

Eine Einreihung in die Position 1516 ist nach Auffassung der EU-Kommission ausgeschlossen, da das Palmöl durch den Zusatz von Emulgatoren und Zitronensäure weiterverarbeitet wurde und daher den wesentlichen Charakter eines teilweise hydrierten Palmöls der Position 1516 verloren hat.

Folglich ist die Ware als andere genießbare Zubereitung aus einem pflanzlichen Fett in die Zolltarifnummer 1517 90 99 einzureihen.

Ungültigkeit von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA)

Falls Sie sich zu den oben genannten Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben ausstellen lassen, ist diese aufgrund der Änderungen der Rechtsvorschriften ungültig geworden.

Die jeweilige Verordnung bestimmt jedoch, dass Sie die Ihnen erteilte vZTA noch für drei Monate nach Inkrafttreten der Kommissionsverordnung noch weiterverwenden können.

Gerne prüfen unsere Zollanwälte für Sie, inwiefern Sie von einer dieser Einreihungsverordnungen betroffen sind.

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Dieser Artikel wurde am 19. Oktober 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.