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Mit der Bekanntmachung 2014/C 196/07 vom 26.06.2014 leitet die Europäische Union (EU) ein Antidumpingverfahren für Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl (nur kaltgewalz) mit Ursprung in der Volksrepublik China (CN) oder Taiwan (TW) ein. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81 und 7220 20 89 eingereiht.

Der Antrag wurde am 13. Mai 2014 von EUROFER im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl entfallen.

Nunmehr prüft die Kommission, ob hinsichtlich dieser Ware tatsächlich ein Dumping vorliegt. Binnen neun Monaten können vorläufige und binnen fünfzehn Monaten endgültige Antidumpingmaßnahmen erlassen werden. Betroffene Unternehmen und interessierte Parteien haben derzeit die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen.

Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen des Antidumpingverfahrens für Ihr Unternehmen haben oder sich am Verfahren beteiligen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Dieser Artikel wurde am 7. Juli 2014 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.