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Die Europäische Union hat eine neue Verordnung erlassen, die den Warenursprung für Solarmodule aus kristallinem Silicium regelt. Die VO(EU) 1357/13 vom  25.12.2013 regelt für die KN-Codes ex 8501 und ex 8541 die Ursprungsregeln neu.

Diese Änderung ist insbesondere im Hinblick auf die Antidumpingmaßnahmen auf Solarmodule mit Warenursprung in China relevant. Denn für Solarmodule und Solarpaneele mit Warenursprung in China besteht ein endgültiger Antidumpingzoll.

Die neue Verordnung legt in Konkretisierung von Art. 24 Zollkodex nunmehr fest, welcher Arbeitsschritt bei der Herstellung von Fotovoltaikmodulen oder -paneelen der entscheidende Herstellungsschritt ist, der über die Herkunft der Solarmodule entscheidet.

Wer Solarmodule importiert, sollte daher nun prüfen, ob die Änderungen der neuen Verordnung ihn betreffen.

Wenn Sie Fragen haben oder Beratungsbedarf bei Ihnen durch diese Änderungen bestehen, so stehen wir stets gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel wurde am 30. Dezember 2013 erstellt.

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