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Im Amtsblatt L325 der Europäischen Union vom 05.12.2013 wird die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte Fotovoltaikmodule und deren Schlüsselkomponenten mit Ursprung in der Volksrepublik China veröffentlicht. Diese Veröffentlichung enthält nähere Informationen wie die genauen Merkmale der betroffenen Waren, die betroffenen Hersteller sowie die Antidumpingzollsätze bzw. Ausgleichszollsätze.

Die Maßnahmen traten am 06.12.2013 in Kraft und gelten bis zum 07.12.2015.

Im selben Amtsblatt wurde ein Beschluss der Kommission veröffentlicht, nach dem das Verpflichtungsangebot, das von den im Anhang des Beschlusses aufgeführten ausführenden Herstellern gemeinsam mit der chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME) vorgelegt wurde, angenommen wird. Dies stellt eine Ausnahme zu den endgültigen Antidumpingmaßnahmen dar.

Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten, die Sie gegen Antidumpingmaßnahmen unternehmen könnten.

Dieser Artikel wurde am 12. Dezember 2013 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.