Die Europäische Union hat am 10. November 2020 neue Strafzölle auf US-Waren in Höhe von 15 % bzw. 25 % verhängt. Insgesamt belaufen sich die Zölle auf 4 Mrd. US-Dollar.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hatte die Möglichkeit, grundsätzlich Zölle auf amerikanische Produkt-Importe zu erheben, zuvor am 13.10.2020 bewilligt.

Hintergrund dieser Gegenmaßnahmen ist der jahrelange transatlantische Handelsstreit um Zuschüsse in der Luftfahrtindustrie zwischen der EU und den USA.

Im Oktober 2019 verhängten die USA nach einer ähnlichen WTO-Entscheidung bereits Strafzölle auf EU-Produkte, darunter auch deutsche,in Höhe von fast 7 Mrd. Euro jährlich.

EU-Exporte im Wert von 7,5 Mrd. Dollar. Waren wie Schweinefleisch, Milchprodukte und Wein waren unmittelbar davon betroffen.

Auf der anderen Seite haben die USA den Flugzeug-Hersteller Boeing durch Subventionierung unterstützt und damit andere Unternehmen diskriminiert.

Bereits 2019 hatte die WTO festgestellt, dass diese US-Subventionen an Boeing nicht mit dem WTO-Recht vereinbar und daher unzulässig sind.

Mit der Entscheidung am 13.10.2020 hat die WTO der Union jetzt grünes Licht für Gegenmaßnahmen gegeben.

Die EU hat noch versucht, zusammen mit den USA eine gemeinsame Verhandlungslösung zu erarbeiten, um die Einführung der Sonderabgaben zu vermeiden – leider erfolglos.

Daher macht die EU jetzt auch Gebrauch von den Strafzöllen auf US-Waren.

Viele Stimmen aus der Politik mahnten aber auch, möglichst zeitnah eine neue Verhandlungslösung zu finden und die Zölle, wenn möglich, auf beiden Seiten wieder abzuschaffen.

Fragen zu den neuen Strafzöllen auf US-Produkte?

Unsere Anwälte für Zollrecht beraten Sie und Ihr Unternehmen gerne bei Fragen zur Vermeidung von Strafzöllen und den betroffenen Zolltarifnummern.

Welche Waren sind betroffen?

Die europäischen Handelsminister haben Folgendes beschlossen:

  1. Strafzölle in Höhe von 15 % auf bestimmte Flugzeugtypen
  2. Strafzölle in Höhe von 25 % auf verschiedene Produkte aus der Lebensmittelindustrie, wie z.B. Fisch, Käse, Nüsse, Süßkartoffeln, aber auch Waren wie Tabak und bestimmter Alkohol und andere Agrarprodukte

Die Europäische Kommission hat in der Verordnung eine Auflistung aller Waren veröffentlicht, die von den Zöllen betroffen sind. Zur Übersicht haben wir die betroffenen Produkte nachstehend aufgelistet.

Strafzölle in Höhe von 15 %

Auf folgende US-Waren entfallen zusätzlich Zölle in Höhe von 15 %:

Zivile Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, neu
(außer Regierungs- oder Frachtflugzeuge)

Strafzölle i.H.v. 15 % auf

bestimmte Flugzeugtypen, die unter den Zolltarifnummern 8802 40 00 13, 8802 40 00 15, 8802 40 00 17, 8802 40 00 19, 8802 40 00 21 eingereiht werden.

Die Europäische Kommission weist in dem Zusammenhang auch auf Folgendes hin:

Die genannten Tarifpositionen erfassen im Rahmen der betroffenen Gewichtsgrößen alle Luftfahrzeuge, die in die EU eingeführt werden und

Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. Ort der Erlangung der Rechtsfähigkeit des Betreibers
  2. Betriebszentrum des Betreibers
  3. Außenlackierung sowie Innenkonstruktion und Konfiguration des Luftfahrzeugs entsprechend dem Branding des Betreibers
  4. und beabsichtigtes Land der Registrierung

Etwaige formale Finanzierungsvereinbarungen, wie z.B. Leasingvereinbarungen bleiben allerdings unberücksichtigt.

Strafzölle in Höhe von 25 %

Auf folgende US-Waren entfallen zusätzlich Zölle in Höhe von 25 %:

Zollbefreiung und Zollermäßigung

Unternehmen müssen für betroffene Produkte, für die sie vor dem 10.11.2020 eine Einfuhrlizenz mit einer Zollbefreiung oder einer Zollermäßigung ausgestellt bekommen haben, keine zusätzlichen Strafzölle auf US-Waren zahlen.

Gleiches gilt auch für den Zeitpunkt der Ausfuhr: Betroffene Waren, für die die Einführer belegen können, dass sie vor dem 10.11.2020 aus den USA in die EU die Union ausgeführt wurden, werden keinen zusätzlichen Zöllen unterworfen.

Konsequenzen für Unternehmen

Die Strafzölle auf US-Waren könnten vor allem für der Wein-Industrie Folgen haben.

So seien besonders die Weinexporteure durch die Sonderabgaben belastet und würden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zurzeit noch verschärfen, äußerte sich der Europäische Dachverband der Weinwirtschaft (CEEV).

Aber auch für europäische Verbraucher bleiben die Strafzölle auf US-Waren nicht folgenlos: So kann es unter anderem zu Preiserhöhungen kommen, wenn Importeure den Kaufpreis für US-Produkte aufgrund der Strafzölle anheben.



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