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Ein Gastbeitrag von Damian Bacler, Importhelpers Hamburg

Der Hamburger Hafen steht im Mittelpunkt der deutschen Warenimporte und bekommt durch eine neue Regelung die Möglichkeit, noch attraktiver für Warenein- und -ausfuhren zu werden und sichert sich zudem eine Menge Arbeitsplätze.

Die Änderung bezieht sich auf die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer, welche die Importeure auf Importe aus Nicht-EU-Ländern in die EU entrichten müssen.

Musste bislang die Einfuhrumsatzsteuer knapp 47 Tage nach der Einfuhr gezahlt werden, so verschiebt eine ab dem 1. Dezember 2020 gültige Regelung diese Fälligkeit auf den 26. des übernächsten Monats. Dies ermöglicht den Unternehmen einen Aufschub von nochmals ca. 40 Tagen.

Der Nachteil, durch welchen der Warenimport an deutschen Häfen erheblich beeinträchtigt wurde, scheint nun beseitigt. Deutsche Unternehmen stellen sich dadurch gleich mit ihren europäischen Nachbarn. Durch die neue Regelung können milliardenhohe Ausgaben der Unternehmen und somit die Liquidität der Importeure – gerade in der aktuellen Corona-Krise – unbefristet gesichert werden. 

Die Einfuhrumsatzsteuer kann von den meisten Unternehmen als Vorsteuer abgesetzt werden. Wenn sie ihre Umsatzsteuererklärung des vergangenen Monats frühzeitig einreichen, erhalten sie eine Rückzahlung, bevor sie die Einfuhrumsatzsteuer überhaupt zahlen müssen.

Die durch die Neuregelung entstandene Anpassung der deutschen Unternehmen an die Standards der Nachbarländer, ebnet zudem den Weg zu einer von der EU angestrebten, einheitlichen und zentralen Zollabwicklung.

Dieser Artikel wurde am 19. Oktober 2020 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.