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Die Zollfahndung München hat erneut zugeschlagen: Bei einer Razzia in München wurden zahlreiche Privatwohnungen und Geschäftsräume in München und Umgebung dursucht.

Die Zollfahndung Bayern geht davon aus, dass Unternehmen sich am Schmuggel von Solarmodulen betätigt haben.

Die Durchsuchung ist ein weiterer Ermittlungsschritt in einer fortwährenden Dauerermittlung gegen die Hinterziehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule. Die Zollfahndung hatte bereits in der Vergangenheit diverse Unternehmen durchsucht und immer wieder Ermittlungs- und Strafverfahren wegen einer Zollhinterziehung eingeleitet.

Der Zoll ist der Auffassung, dass die seinerzeit geltende Mindestpreis offenbar durch Rückzahlungen umgangen worden sind, sodass wirtschaftlich die Mindestpreise nicht gezahlt wurden.

Wem droht nun Gefahr?

Gefahr droht nun für alle Unternehmen, die von dem betroffenen Unternehmen seinerzeit Solarmodule gekauft hatten.

Konnten sie (aufgrund der Preisgestaltung) wissen, dass die Solarmodule unter dem MIP eingeführt wurden, so droht auch ihnen ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei – und das sogar, wenn die Solarmodule DDP geliefert wurden.

Sie haben Solarmodule unter dem MIP angekauft?

Sie haben Sorge, ebenfalls in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten? Dann sprechen Sie uns an. Unsere Anwälte für Zollrecht in München haben bereits seit 2013 Unternehmen bei den Antidumpingzöllen auf Solarmodule betreut.

Dieser Artikel wurde am 24. Juli 2020 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.