Inhaltsverzeichnis

Am 01. Juni 2020 wurde das elektronische System INF der Europäischen Kommission für das Bewilligungsverfahren bei der aktiven und passiven Veredelung von Waren eingeführt. Es müssen INF-Nummern generiert werden, die in der Zollanmeldung angegeben werden müssen.

Schluss mit dem INF-Vordruck

Ab jetzt dürfen keine INF-Vordrucke mehr verwendet werden.

Wann wird der Standardinformationsaustausch eingesetzt

Der Standardinformationsaustausch INF über das EUCTP soll in folgenden Fällen der aktiven und passiven Veredelung verwendet werden:

  • Bewilligungen aktiver Veredelung EX/IM oder passiver Veredelung EX/IM, an denen ein oder mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist
  • Bewilligungen aktiver Veredelung IM/EX oder passiver Veredelungen IM/EX, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist

Es ist aber auch möglich, als Alternative auf andere Mittel des elektronischen Informationsaustauschs auszuweichen.

Unabhängig von der Wahl des Informationsaustausches müssen diese in der Bewilligung angegeben werden.

Wie erstelle ich eine INF-Anfrage?

  • Registrierung / Anmeldung im EU-Nutzerkonto auf dem EU Customs Trader Portal (EUCTP)
  • Modul INF STP anwählen
  • Anlegen der Daten des INF-Antrags im EUCTP
  • Bewilligungsnummer oder Anmeldenummer angeben
  • System erstellt eine INF-Nummer, die in der Zollanmeldung angegeben werden muss

Sollte eine Bewilligungserteilung mit Zollanmeldung beantragt werden, kann das EUCTP derzeit nicht genutzt werden. Hier muss auf andere Mittel des elektronischen Informationsaustauschs zurückgegriffen werden.

Bei Bewilligungen, die im Zollentscheidungssystem CDMS enthalten sind, werden systemseitig Daten aus CDMS übernommen und abgeglichen (z.B. Art oder Menge der Waren, die in das Verfahren übergeführt werden sollen).

Nice to know: Auch wenn die in der Bewilligung erfassten Mengen oder Werte überschritten sind, ist eine Abfertigung möglich. Unternehmen sollten aber nachträglich eine entsprechende Änderung der Bewilligung beantragen.

Bei Bewilligungen, die nicht in CDMS erfasst sind, müssen sämtliche Daten in das System eingegeben werden.

Derzeit gibt es keine Möglichkeit, zusammenfassende oder nachträgliche INF zu erstellen.

Wann muss ich das INF-System nicht verwenden?

Inhaber von Bewilligungen sind aber nicht immer auf den INF angewiesen:

Das elektronische System muss nicht verwendet werden

  • wenn die Zollstelle der Überführung und Erledigung des Verfahrens identisch sind oder
  • die Zollstellen andere elektronische Mittel zum Austausch vereinbart haben (z.B. Excel-Tabellen),

Dieser Artikel wurde am 8. Juni 2020 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.