Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit. Schon ist das eigene Boot oder eine fremde Yacht beschädigt. Dann ist die Schadensmeldung bei der Versicherung entscheidend.

Wir geben Ihnen Tipps zum Vorgehen bei Schäden und beraten Sie bei der Schadensmeldung.

Haben Sie ein anderes Boot beschädigt?

Sprechen Sie unsere Anwälte aus dem Yachtrecht unter +49 40 369615-0 an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Schadensmeldung an Ihren Versicherer.

Ruhe bewahren

Direkt nachdem der Eigner oder der Charterskipper seine oder eine andere Motor- oder Segelyacht beschädigt hat, bricht oftmals Panik aus.

Versuchen Sie dennoch Ruhe zu bewahren. Dies sagt sich einfacher, als es in so einer Situation getan ist. Aber Panik hilft Ihnen nicht weiter und macht den „Unfall“ nicht ungeschehen.

Versuchen Sie im nächsten Schritt den Schaden möglichst gering zu halten. Der Bootsführer sollte also alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, dass sich der Schaden nicht ausweitet.

Beispielsweise müssen etwaige Wassereinbrüche reduziert werden.

Umgehende Schadensmeldung an Yacht-Versicherung

Wenn die Yacht stabilisiert ist und keine weiteren Schäden drohen, sollte der Eigner unverzüglich die Versicherung informieren.

In den meisten Versicherungsbedingungen ist diese Pflicht vertraglich festgelegt.

Wenn Sie nichts unternehmen und sich im Nachhinein dennoch ein Schaden feststellen lässt, ist eine Meldung bei der Versicherung meist zu spät erfolgt. Versicherer verweigern dann häufig die Kostenübernahme.

Eine Schadensmeldung sollte immer erfolgen! Dies gilt unabhängig davon, ob der Sie den Schaden selbst verursacht haben oder ob der andere Bootsführer, z.B. durch Missachtung der Vorfahrtsregeln, an der Kollision schuld ist.

Wem muss ich den Bootsschaden melden?

Muss ich die Versicherung direkt oder den Versicherungsmakler informieren?

Grundsätzlich gilt, dass direkt die Versicherung informiert werden muss. Dies gilt, da das Versicherungsunternehmen im Regelfall der Vertragspartner ist.

Große Versicherungsmakler treffen oftmals Ausnahmen davon. Das heißt, dass diese teilweise das Recht haben, den Schadensfall selbst zu bearbeiten. In dem Fall muss die Schadensmeldung an den Makler erfolgen.

Derartige Vereinbarungen müssen dem Versicherungsnehmer aber schriftlich in den Versicherungsbedingungen mitgeteilt werden.

Was bedeutet unverzüglich?

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer so schnell wie möglich Meldung machen muss.

Wenn die Yacht und die Crew erst sicher an Land gebracht werden müssen, hat dies selbstverständlich Vorrang!

Melden Sie auch Vorfälle, bei denen vermeintlich keine Schäden oder nur Bagatellschäden an der Yacht entstanden ist!

Sind sie beispielsweise im Yachthafen mit einem anderen Boot leicht kollidiert und haben keine Beschädigungen an den Booten festgestellt, sollten Sie unbedingt die Versicherung informieren!

Viele Versicherer haben die Schadenshotline rund um die Uhr geöffnet. Dementsprechend sollten Sie auch nicht davor zurückschrecken z.B. in der Nacht Bagatellschäden zu melden.

Kann ich eine Schadensmeldung zurücknehmen?

Ja! Eine Meldung kann selbstverständlich auch zurückgenommen werden, sodass eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nicht droht.

Die sofortige Meldung ist unter anderem aus folgenden Gründen wichtig:

  • Gewisse Schäden sind nur über die eigene Yachtkaskoversicherung gedeckt, auch wenn die Schuldfrage den anderen Eigner trifft
  • Bei Streitigkeiten kann die Yachtkaskoversicherung die Deckung erstmal übernehmen, um den Schadensverursacher dann in Anspruch zu nehmen
  • Die Yachthaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Gegenansprüchen ab

Yachtschaden dokumentieren

Entscheidend ist eine detaillierte Dokumentation des Schadens.

Dazu kann der Versicherungsnehmer Bilder mit dem Smartphone anfertigen. Diese Bilder sollten der Schaden detailliert aufzeigen. Dies dient dazu, dass der Versicherer eine genauere und bessere Einschätzung der Schadensituation hat.

Insbesondere, wenn weitere Beschädigungen drohen, kann das Dokumentieren des ursprünglichen Schadens für die Haftungsdeckung von Vorteil sein.

Nachdem Sie die erste Schadensmeldung abgegeben haben, sollten Sie so bald wie möglich alle geforderten Unterlagen, am besten mit der ausführlichen Beschreibung oder Skizze des Schadenshergangs, bei der Versicherung einreichen.

Wichtig: Bleiben Sie im Rahmen Ihrer Schadensmeldung bei der Wahrheit!

Beschädigte Yacht durch Diebstahl und Vandalismus

Bei Diebstahl und Vandalismus ist entscheidend, dass der Yachteigner unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstattet.

Überwiegend ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass der Versicherungsnehmer die Anzeige erstatten muss.

Kommt er dem nicht nacht, kann es mitunter vorkommen, dass das Versicherungsunternehmen die Deckung nicht übernimmt!

Das Protokoll der Polizei zu dem Diebstahl oder Vandalismus muss dem Versicherer übermittelt werden.

Tipps zum Vorgehen bei Schäden zusammengefasst:

  • Ruhe bewahren
  • Maßnahmen zur Eindämmung des Schadens ergreifen
  • Bei Diebstahl und Vandalismus Anzeige erstatten
  • Versicherung mit Schadensmeldung kontaktieren
  • Detaillierte Bilder anfertigen
  • Schadenshergang ausführlich skizzieren
  • Dokumente, wie z.B. Kostenvoranschläge, bereit halten

Dieser Artikel wurde am 13. Februar 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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