Zollbetrug - Module abschrauben ist möglich

Im Interview mit dem PV-Magazine erklärt Dr. Tristan Wegner kurz die Folgen von hinterzogenen Antidumpingzöllen auf Solarmodule. Speziell ging es darum, ob der Zoll die bereits montierten Module in den Solarparks verwerten kann, wenn sich später herausstellt, dass diese nicht ordnungsgemäß verzollt wurden. Der Artikel befasst sich mit einer Nürnberger Photovoltaik-Firma, die die Mindestpreisregelungen unterlaufen und 30 Millionen Euro an Zöllen hinterzogen haben solle.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.