Die Reederei der Ever Given hat Havarie Grosse angemeldet. Das wird für Importeure nun teuer und einige Importeure drohen ihre gesamte Sendung zu verlieren.

Unternehmen sind bereits von Richard Hogg Lindley aus London angeschrieben worden, um ihre Beiträge zur Havarie der Ever Given zu leisten.

Wohl dem, der eine Transportversicherung eingedeckt hat, denn diese dürfte die Average Bonds übernehmen, die an die Reederei zu zahlen sind.

Was bedeutet Havarie Grosse?

Havarie Grosse (engl. General Average) ist ein jahrhundertealtes Prinzip in der Schifffahrt. Es geht davon aus, dass Seereisen grundsätzlich gefährlich sind und Schiffe daher jederzeit in Gefahr geraten können, aus der sie gerettet werden müssen.

Gefahren für Schiff und Ladung können verschiedenartig sein, beispielsweise wie folgt:

  • Feuer
  • Strandung / auf Grund laufen
  • Wassereinbruch / Leckschlagen
  • Maschinenschaden und Manövrierunfähigkeit
  • Festfahren des Schiffes (z.B. im Suezkanal bei der Ever-Given)
  • Abwehr von Piraten

Die Havarie Grosse ist dabei gesetzlich im Handelsgesetzbuch geregelt, wobei diese Regelungen oft nicht zum Einsatz kommen. Im Regelfall werden vertragliche Regelungen auf Basis der York-Antwerp-Rules getroffen.

Importeur muss Bergungskosten der Ever Given zahlen

Wenn sich Schiff und Ladung in einer gemeinsamen Gefahr befinden, so geht man davon aus, dass die Kosten für die Rettung von Schiff und Ladung zwischen allen Beteiligten verhältnismäßig geteilt werden müssen.

Das entspringt dem Gedanken der Fairness, denn die Ladung profitiert davon, dass das Schiff gerettet wird und andersherum.

Für alle Kosten, die letztlich allen Beteiligten zugute kommen, da Sie Schiff und Ladung insgesamt retten, müssen dann alle Beteiligten gemeinsam zahlen.

Die Anteile werden aus dem Wert des Schiffes und dem Wert der Ladung ermittelt.

Diese Berechnung erfolgt durch einen Dispacheur. Dieser erstellt nach einer Havarie-grosse eine Verteilung („Dispache“) für die entstandenen Kosten und Aufwendungen und ermittelt, wer welchen Betrag übernehmen muss.

Nach aktuellen Berichten belaufen sich die Kosten für die Bergung der Ever Given auf 916 Millionen Dollar. Diese Kosten müssen nun entsprechend verteilt werden. Insofern wird sich jeder an den Kosten der Bergung beteiligen müssen, der Container auf der Ever Given hatte.

Es bedarf wenig Fantasie, dass es durchaus sein kann, dass die vom Importeur zu tragenden Kosten sogar den Wert der Ware überschreiten.

Der Reeder hat im Übrigen sogar ein Pfandrecht, um die Beiträge zur Ladung durchzusetzen. Von daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die Sendung nur dann ausgeliefert wird, wenn Garantieerklärungen (Average Bond Form) zur Havarie Grosse gezeichnet werden. Unternehmen müssen insofern abwägen, ob sie die Garantien zur Havarie Grosse im Rahmen der Average Bond Form abgeben oder aber auf die Ware verzichten wollen.

Auch wenn Sie nicht direkt bei der Reederei gebucht haben, sondern über einen Spediteur, so sind sie ebenfalls betroffen. Sofern der Spediteur mit Ihnen auf Basis der ADSp 2017 arbeitet, hat er gemäß Ziffer 17.3 ADSp 2017 einen Befreiungsanspruch in Bezug auf die Haveriekosten gegenüber seinem Auftraggeber.

Zahlt das eine Versicherung?

Die Kosten einer Havarie Grosse werden im Regelfall durch gängige Transportversicherungspolicen übernommen. Dann zeichnet der Transportversicherer eine Average Guarantee im Rahmen des Versicherungsumfangs der Police.

Wer keine Transportversicherung hat, der sieht sich der Haftung für sämtliche Beiträge zur Havarie Grosse ausgesetzt und verliert im ungünstigsten Fall seine Ladung.

Unsere Anwälte prüfen, ob in Ihrem konkreten Fall Beiträge zur Havarie Grosse der Ever Given gezahlt werden müssen. Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen zur Havarie Grosse der Ever Given.

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Dieser Artikel wurde am 3. Mai 2021 erstellt. Er wurde am 06. Juli 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.