Am 14. Dezember 2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts verabschiedet. Das Gesetz soll bereits im Februar 2013 in Kraft treten. Alle am Seetransport Beteiligten sollten daher prüfen lassen, ob ihre Geschäftsbedingungen mit den Neuregelungen konform gehen und diese gegebenenfalls anpassen lassen.

Seit Jahren ist die Reform des deutschen Seehandelsrechts in der Diskussion. Die bereits 1897 gefassten Regelungen erwiesen sich mittlerweile nicht mehr als zeitgerecht. Dennoch wurden sie bei der Reform des Transportrechts nicht mit überarbeitet. Bereits Brigitte Zypries hatte sich 2004 für eine Reform eingesetzt. Der Entwurf wurde jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das bisher im Handelsgesetzbuch kodifizierte Seehandelsrecht wird vollständig neu gefasst und strukturiert. 125 Paragrafen sind als überflüssig deklariert und aus dem neuen Seehandelsrecht entfernt worden. Damit und mit inhaltlichen Neuerungen soll das deutsche Seerecht an die modernen Bedürfnisse angepasst werden.

Unter anderem werden veraltete Regelungen abgeschafft. Dazu gehören beispielsweise

Aber auch ansonsten werden umfangreiche Neuerungen eingeführt.

Was ändert sich im Seefrachtrecht?

Eine der wesentlichen Änderungen der Seehandelsrechtsreform betrifft das Seefrachtrecht. Hier wird zum ersten mal die Verwendung elektronischer Konnossemente und Seefrachtbriefe ermöglicht. Auch wird das Seefrachtrecht stärker an das Landfrachtrecht angelehnt.

An den Bestimmungen zur Haftung ändern sich jedoch nichts. Hier verbleibt es bei den Haftungsbegrenzungen, die durch die Haag-Visby Regeln vorgegeben werden. Wichtig ist aber die Haftung für Feuer und nautisches Verschulden. Bei nautischem Verschulden handelt es sich um fehlerhafte Handlungen bei der Führung und Bedienung des Schiffes. Gerade bei Schiffszusammenstößen liegt regelmäßig nautisches Verschulden vor.

Bislang war in Anlehnung an den Harter Act die Haftung für nautisches Verschulden ausgeschlossen. Nach dem reformierten Seehandelsrecht ist die Haftung für Feuer und nautisches Verschulden nicht mehr ausgeschlossen. Diese Neuregelung lehnt sich an das Haftungskonzept an, welches aus den Rotterdam Rules bekannt ist. Vielmehr müssen Verfrachter und Befrachter sich über einen solchen Haftungsausschluss einigen. Gegenüber den Staaten, die die Haager Regeln ratifiziert haben, bleibt es aber bei einem gesetzlichen Haftungsausschluss wegen der vorrangigen völkerrechtlichen Vereinbarungen.

Bislang war im deutschen Seerecht die Rechtsnatur von Bareboat-Charter und Zeitcharter problematisch. Beide Vertragstypen der Schiffsüberlassung werden nunmehr ausdrücklich geregelt, sodass die Abgrenzung vom Seefrachtvertrag erleichtert wird.

Wer muss sich um die Reform des Seehandelsrechts kümmern?

Die Reform des Seehandelsrechts betrifft alle am Seehandel beteiligten Unternehmen. Insbesondere Reedereien, die in ihren Konnossementsbedingungen deutsches Recht zugrunde gelegt haben, werden diese umfassend überarbeiten müssen. Auch internationale Kaufverträge mit Bezug zum Seetransport und Frachtaufträge müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass keine alten Regelungen mehr enthalten sind.

Da die Regelungen zum Schiffsarrest vereinfacht werden, ist auch mit vermehrten Arrestierungen in Deutschland zu rechnen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr über die Auswirkungen des neues Seehandelsrechts auf Ihr Geschäft erfahren möchten. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, damit sich Ihre Geschäftsabläufe auch unter dem neuen Seehandelsrecht nahtlos in die rechtlichen Rahmenbedingungen einpassen.

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