Wer einen Oldtimer importieren möchte, für den stellen sich zahlreiche Fragen. Sei es nun der Zoll, die Zulassung, Einfuhrumsatzsteuer oder auch die Verschiffung des Oldtimers. O&W Rechtsanwälte berät seit vielen Jahren Oldtimerliebhaber bei der Einfuhr von Oldtimerfahrzeugen und Streitigkeiten mit dem Zoll. Aber auch wer einen Oldtimer im Ausland kaufen will, der sollte einen wasserdichten Kaufvertrag in der Tasche haben, da im internationalen Geschäft viele Fallstricke lauern.

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Zoll beim Oldtimerimport

Die wichtigste Frage für den, der Oldtimer oder Youngtimer importiert, ist, ob bei der Einfuhr Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Oldtimer nur dann anfallen, wenn sie aus einem sog. Drittland importiert werden, d.h. von außerhalb der Europäischen Union.

Wenn Sie einen Oldtimer importieren möchten, dann sollten Sie insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass der Zoll den Wert anerkennt.

Werden Fahrzeuge hingegen im europäischen Umland gekauft, so stellt sich diese Problematik nicht. Viele Liebhaber möchten aber US-Oldtimer kaufen und in diesen Fällen stellt sich die Frage des Zolls sehr wohl. Das Fahrzeug muss nämlich grundsätzlich beim ersten Zollamt in der Europäischen Union verzollt werden. Kommt das Fahrzeug also beispielsweise in Rotterdam an, muss die Zollanmeldung in den Niederlanden abgegeben werden.

Die Einfuhr sollte in jedem Fall über einen spezialisierten Zollagenten oder eine spezialisierte Spedition abgegeben werden. Wenn der Oldtimer beispielsweise von den USA nach Bremerhaven nach Deutschland verschifft wird, so fallen grundsätzlich Zölle in Höhe von 10% des Warenwertes an. Hinzu kommen auch noch 19% Einfuhrumsatzsteuer. Insofern liegt die Gesamtbelastung mit Einfuhrabgaben bei rund 29%. Für ein Motorrad liegt der Zollsatz bei 6% oder 8% und die Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls bei 19%.

Zollfreie Einfuhr von Oldtimern und Sammlerstücken

Allerdings sieht der Zolltarif für die Einfuhr von Oldtimern auch eine Vergünstigung vor. Nach der Zolltarifnummer 9705 können Sammlerstücke zollfrei eingeführt werden und auch die Mehrwertsteuer verringert sich von 19% auf 7%.

In der Vergangenheit war es mit dem Zoll häufig streitig, wann das Fahrzeug ein Sammlerstück war. Oft hat der Zoll nicht anerkannt, dass es sich um ein „Sammlerkraftfahrzeug“ von geschichtlichem Wert handele. Hier bildete sich oft eine willkürliche Beurteilung durch den Zoll heraus. Viele Oldtimerliebhaber importierten daher über die Niederlande, da sich dort eine für Importeure günstigere Praxis herausgestellt hatte.

Da sich ein Autoliebhaber allerdings mit dieser ungleichen Behandlung nicht zufrieden gab, reichte er beim Finanzgericht Düsseldorf Klage ein und ließ letztendlich dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen, wann ein Fahrzeug als Sammlerstück anzuerkennen ist.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist sodann in einer Verordnung festgehalten worden. Fahrzeuge werden nun beim Vorliegen von drei Voraussetzungen als Sammlerstück anerkannt:

Import von Oldtimern zollfrei gestalten

  • Das Baujahr muss mindestens 30 Jahre zurück liegen;
  • Das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden und darf keine wesentlichen Veränderungen oder Umbauten aufweisen;
  • Das Fahrzeugmodell darf nicht mehr hergestellt werden.

Obwohl die Frage des zollfreien Oldtimerimportes nun geklärt ist, stellt sich der Zoll teilweise noch auf den Standpunkt, dass der Originalzustand nicht mehr vorliege, gerade wenn Modifikationen des Fahrzeugs stattgefunden haben. Der Zoll wird in diesen Fällen oft einen Gutachter heranziehen und ggf. zu dem Ergebnis kommen, dass kein begünstigtes Sammlerstück vorliegt. Er wird dann die vollen Einfuhrabgaben in Höhe von 29% auf das Fahrzeug erheben.

In diesen Fällen hat O&W Rechtsanwälte regelmäßig Oldtimerimporteure beraten und gegenüber dem Zoll vertreten. Gegen eine solche Entscheidung des Zolls lässt sich nämlich Einspruch einlegen. Mit einem eigenen Gutachten kann dann untermauert werden, dass das Fahrzeug doch zollfrei eingeführt werden kann.

Für Youngtimer ist die Rechtslage aber problematischer. Da diese im Regelfall nur 15 bis 20 Jahre alt sind, sind die Voraussetzungen für eine zollfreie Einfuhr oft nicht gegeben.

Problematisch können auch Teile und Zubehör für Oldtimer sein, wenn diese importiert werden. Gerade wenn es um Ersatzteile geht, die aus dem Ausland beschafft werden müssen, kann der Zoll sich auch hier auf den Standpunkt stellen, dass es sich nicht um die Originalteile oder Originalzubehör zu dem Oldtimer handelt. Auch hier ist ggf. Streit mit den Zollbehörden denkbar.

Oldtimerimport aus EU-Land

Wenn Fahrzeuge in einem anderen Land der EU gekauft werden (z.B. Italien), so erfolgt der Verkauf zollfrei, da sich das Fahrzeug bereits in der Europäischen Union befindet. Ggf. muss in diesen Fällen aber im Ausland Mehrwertsteuer gezahlt werden. In diesem Fall ist wichtig, dass geklärt wird, ob ein Autotransporter oder Anhänger für den Transport nach Deutschland benutzt wird. Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit eine Kurzzeitzulassung für den Transport des Fahrzeuges auf eigener Achse zu erhalten, in der Praxis sind hier aber oft Schwierigkeiten festzustellen.

Tipp: Auch ein Oldtimerimport aus der Schweiz nach Deutschland ist ein Import aus einem Drittland, da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört. Auch hier können die oben skizzierten Aspekte auftreten. Selbiges gilt wenn Sie Oldtimer aus der türkei importieren wollen.

Vorsicht bei beschädigten Oldtimern in schlechtem Zustand

Wer einen Oldtimer im schlechten Zustand importiert, der hat möglicherweise noch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen. Es ist durchaus denkbar, dass der Zoll dieses Fahrzeug als Abfall wertet. Abfall darf grundsätzlich nicht in die Europäische Union eingeführt werden.

Ob man Abfall eingeführt hat, richtet sich vor allem danach, ob das Fahrzeug überhaupt noch betriebsbereit ist, welche Kosten für eine Reparatur anfallen oder ob das Fahrzeug nur noch zum „Ausschlachten“ verwendet werden kann. Die Voraussetzungen müssen hierfür im Einzelfall geklärt werden. Im Zweifel ist hier eine Beratung im Vorfeld sinnvoll, damit nicht hohe Importkosten entstehen und das Fahrzeug letztendlich nicht importiert werden darf.

Was sollte ich beim Oldtimer-Kaufvertrag bedenken?

Der Kaufvertrag bei einem Oldtimer oder Youngtimer ist grundsätzlich sehr wichtig. Gerade wenn Sie das Fahrzeug im Ausland kaufen, muss dieser Vertrag sorgfältig formuliert werden. Sie sollten bedenken, dass sich Ansprüche gegen den Verkäufer im Regelfall nur schwer durchsetzen lassen, wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat.

Das gilt insbesondere, wenn es später Probleme bei der Zulassung gibt oder der Zustand nicht so ist, wie erwartet. Gerade Privatpersonen sind oft nicht hinreichend versiert und es empfiehlt sich, hier fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit das Importieren des Oldtimers problemlos werden kann.

In jedem Fall sollte auch eine Kopie vom Ausweis des Verkäufers gefertigt werden und es muss sichergestellt sein, dass der Verkäufer auch tatsächlich Eigentümer ist. Das kann sich gerade im Ausland als schwierig darstellen. Hierzu sollte insbesondere eine Formulierung im Oldtimer-Kaufvertrag aufgenommen werden.

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Dieser Artikel wurde am 31. Juli 2018 erstellt. Er wurde am 24. Juni 2019 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.