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Nachforderungen durch den Zoll sind oft ärgerlich und treffen die Unternehmen regelmäßig unvorbereitet. Dr. Tristan Wegner hat in der Dezember-Ausgabe des Magazins Zoll.Export einen Artikel dazu verfasst, wie vorzugehen ist, wenn der Zoll Nachforderungen an die Unternehmen stellt. Der Artikel „Zollnachzahlungen – Was tun wenn der Zoll nachträglich Geld fordert?“ legt die Voraussetzungen einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Verteidigungsmöglichkeiten gegen diese dar. Zudem findet sich in der Zeitschrift auch eine Checkliste, damit Unternehmen schnell prüfen können, ob eine realistische Chance besteht, sich gegen die Nachforderung zur Wehr zu setzen.

Dieser Artikel wurde am 4. Dezember 2015 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.