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Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner berichtet in der Deutschen Verkehrszeitung (Nr. 011/14), dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Spediteuren, die als reglementierte Beauftragte tätig werden, unwirksam sind. Beschädigen diese Ware, wenn diese gescannt oder untersucht wird, so haften sie für diese Schäden. Herr Dr. Wegner erläutert, dass alternative Preismodelle eine Alternative sein können. Auch rät er reglementierten Beauftragten dringend dazu, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.

Dieser Artikel wurde am 7. Februar 2014 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.