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Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner berichtet in der Deutschen Verkehrszeitung (Nr. 011/14), dass Allgemeine Geschäftsbedingungen von Spediteuren, die als reglementierte Beauftragte tätig werden, unwirksam sind. Beschädigen diese Ware, wenn diese gescannt oder untersucht wird, so haften sie für diese Schäden. Herr Dr. Wegner erläutert, dass alternative Preismodelle eine Alternative sein können. Auch rät er reglementierten Beauftragten dringend dazu, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.

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