Die Rechtsanwälte von O&W sind insbesondere auf den Landhandel spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören aus dem Bereich des Landhandel und Agrarhandel:
- Landwirte,
- Ölmühlen,
- Groß- und Zwischenhändler,
- Getreidemakler,
- Futtermittelmakler,
- Ölmühlen,
- Dienstleistungsunternehmen im Agrarhandel und
- Agrarhandelsunternehmen.
Wir beraten insbesondere bei dem Verkauf und dem Transport von landwirtschaftlichen Agrarrohstoffen und Agrarprodukten. Dazu gehören alle Sparten des Agrarhandels, wie z.B. der Getreidehandel, Rapshandel, Futtermittelhandel und die damit zusammenhängende Logistik.
Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Kontraktrechts des Landhandels. Als eine von wenigen Anwaltskanzleien in Deutschland beraten wir Agrarhandelsunternehmen hinsichtlich der Einheitsbedingungen im Getreidehandel, Warenvereinsbedingungen, Kartoffel-Geschäftsbedingungen und Schlussscheine. Wir kennen die Besonderheiten und Usancen des Handels mit Agrarrohstoffen genau und wissen welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Wir vertreten ferner Getreidemakler und Futtermittelmakler sowie Agrarhandelshäuser im Zusammenhang mit Kontraktstreitigkeiten im Bereich des Landhandel / Agrarhandel.
Die Rechtsanwälte von O&W treten zudem auch vor Schiedsgerichten im Zusammenhang mit Streitigkeiten des Landhandels und Agrarhandels auf.
Ihr Ansprechpartner
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 Hamburg