O&W Rechtsanwälte haben als eine der ersten Kanzleien Sicherheitsfirmen zur Piratenabwehr hat beraten.

Die Gefahr von Piratenangriffen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die wenigsten Reeder wollen Schiff und Besatzung dem Risiko aussetzen, von Piraten gekapert zu werden. Auf Schiffen unter deutscher und ausländischer Flagge sind daher zuletzt vermehrt Söldner von privaten Bewachungsunternehmen zur Piratenabwehr eingesetzt worden.

Der Einsatz privater Bewachungsunternehmen zur Abwehr von Piratenangriffen bringt allerdings gewisse Risiken. Dabei geht es sowohl um haftungsrechtliche Problematiken bei der Abwehr eines vermeintlichen Piratenangriffs als auch um waffenrechtliche Bestimmungen beim Einsatz von Schusswaffen und letztlich auch um die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der fälschlichen Annahme einer Bedrohungslage.

In Zukunft wird in Deutschland ein Zertifizierungsverfahren eingeführt, bei dem Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen eine Zulassung bei der BAFA gem. § 34a GewO beantragen müssen. Die Zulassungspflicht trifft nicht nur inländische Bewachungsunternehmen, die maritime Sicherheitsdienstleistungen durchführen, sondern auch ausländische Bewachungsunternehmen, die auf Schiffen unter deutscher Flagge arbeiten wollen.

Wir beraten Reeder und private Sicherheitsfirmen rund um den Einsatz von privaten Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen zur Piratenabwehr in folgenden Punkten:

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Die Rechtsanwälte von O&W sind jederzeit in Hamburg für Sie erreichbar.

Dieser Artikel wurde am 2. August 2012 erstellt. Er wurde am 22. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.