Auch als Jurist und Anwalt lernt man nie aus – berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen wie die Promotion, den Fachanwalt, Mediator oder Legal Coach stärken nicht nur den eigenen Marktwert gegenüber der Konkurrenz und potentiellen Mandanten, sondern erweitern auch die eigene (manchmal ein wenig eingeschränkte) juristische Perspektive.

Doch welche Zusatzausbildungen gibt es aktuell eigentlich für motivierte Juristen, wie unterscheiden sich diese voneinander und wie findet man als Jurist das für einen persönlich passende Angebot?

Dieser Beitrag stellte einige der Ausbildungsformate vor und gibt Tipps an die Hand, mit denen Ihr gezielt Eure eigene Jura-Karriere post 1. Staatsexamen und Anwaltsprüfung entwickeln und optimieren könnt.   

Weiterbildung als Jurist – Welche Angebote gibt es?

Sich als Diplomjurist, Volljurist oder auch Anwalt mit jahrelanger Berufserfahrung weiter fortzubilden, ist mit wenigen Ausnahmen nicht vorgeschrieben und sollte dennoch zum Usus gehören.

Denn die Ausbildung und fachliche, rechtliche Expertise sind schließlich das Kapital unter Juristen, was nur unter regelmäßiger Aktualisierung und Vertiefung für langfristige und gewinnbringende Mandantenbeziehungen sorgt.

Vor allem als moderner Arbeitgeber und erfolgreicher Wirtschaftsakteur ist diese Art von Kompetenzerweiterung lohnenswert und hilft dabei, gegenüber der Konkurrenz das eigene Beratungsportfolio und Profil zu schärfen.

Die Vielfalt an Zusatzausbildungen und Fort- und Weiterbildungen nimmt deshalb auch stetig zu.

Grundsätzlich kann hier zur Abgrenzung der unterschiedlichen Formate nach dem Kriterium der Beratung(stiefe) vorgegangen werden.

Findet die Beratung auf Augenhöhe statt, handelt es sich in der Regel eher um eine Art des „Counseling„, bei dem der Berater eine Prozessbegleitung in einem Entscheidungsfindungs- und Problemlösungsprozess anbietet.

Besteht zwischen den involvierten Parteien ein „Beratungsgefälle“, geht es vielmehr um „Consulting„, bei dem die inhaltliche Beratung und Weitergabe von (Mehr-)Wissen im Fokus steht.

Typen von juristischen Weiterbildungen - Counseling vs. Consulting

  • Counseling = Prozessbegleitung in einem Entscheidungsfindungs- und Problemlösungsprozess
  • Consulting = Inhaltliche Beratung und Weitergabe von Expertise

Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung häufig synonym und für ein weites Feld an Bildungsformaten wie Vorträge, Diskussionsrunden, Seminare, Workshops, Trainings und Zusatzausbildungen verwendet.

Auch die Anzahl an Anbietern und Ausbildungsinstituten ist gewachsen, so bieten u.a.

  • die Fernuniversität Hagen,
  • Universität und Business School St. Gallen (Schweiz)
  • der Deutsche Anwaltsverein (DAV) über Anwaltsakademien (DAA, AWAK),
  • WoltersKluwer,
  • Haufe,
  • Beck sowie

zahlreiche Einzelinstitute Weiterbildungen für Juristen an, die sich auch über juristische Karriereplattformen, wie LTO finden lassen.

Weiterbildung Juristen - Welche Angebote gibt es?

  • Ausbildung zum Fachanwalt
  • Promotion
  • LL.M.-Studium
  • MBA (Master of Business Administration)
  • Ausbildung zum Mediator / Studium Mediation
  • Legal Coach

Ausbildung zum Fachanwalt

Viele Anwälte tragen neben der Bezeichnung Anwalt zusätzlich den Titel „Fachanwalt“ und führen damit den Nachweis, auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt zu haben.

  • Es gibt insgesamt 24 Fachanwaltschaften in Deutschland (Stand 2022), darunter

    • Verwaltungsrecht
    • Steuerrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
    • Familienrecht
    • Strafrecht
    • Insolvenzrecht
    • Versicherungsrecht
    • Medizinrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Erbrecht
    • Transport- und Speditionsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Informationstechnologierecht
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Agrarrecht
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergaberecht
    • Migrationsrecht und
    • Sportrecht.

  • Pro Anwalt darf man höchstens 3 Fachanwaltstitel tragen.

  • Als Rechtsanwalt tätig ist man nach der erfolgreichen Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer. Wichtigste Voraussetzungen für die Anwaltszulassung sind vor allem das erfolgreiche Bestehen des 1. und 2. Staatsexamens.

    Den Titel Fachanwalt dürfen nur solche Anwälte tragen, die sich in einem bestimmten Rechtsgebiet im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs theoretisch und praktisch fortgebildet haben, sodass sie überdurchschnittliche fachspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorweisen können.

  • Als Fachanwalt wird man von der Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen zuglassen:

    Persönliche Voraussetzungen

    • Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens 3 Jahren
    • Aktive Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung

    Fachliche Voraussetzungen

    • Theoretischer Teil (mind. 120 Zeitstunden Fachanwaltslehrgang und mind. 3 Aufsichtsarbeiten)
    • Praktischer Teil (bestimmte Anzahl an absolvierten Fällen)
    • ggf. Fachgespräch

  • Der Fachanwaltslehrgang ist Teil der theoretischen Ausbildung zum Fachanwalt und vermittelt den Anwälten die notwendigen Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet. Das Absolvieren des Lehrgangs ist Voraussetzung, um den Titel Fachanwalt führen zu dürfen und beträgt mind. 120 Stunden.

  • Die nach neuem Recht zugelassenen Syndikusrechtsanwälte dürfen neben dem Titel „Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)“ auch einen Fachanwaltstitel führen.

  • Die Fachanwaltsordnung (FAO) schreibt einen bestimmten Zeitraum beruflicher Tätigkeit vor, bevor man den Fachanwaltstitel erwerben kann.

    Daher können Anwälte frühestens nach

    • dreijähriger Zulassung als Rechtsanwalt und
    • aktiver beruflicher Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Stellen des Antrags

    den Fachanwaltstitel erwerben.

  • Schaut man auf die Zahlen, sind die Fachanwaltstitel für Familienrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht am beliebtesten.

    Da aber besonders in einigen sehr komplexen und strukturell umfangreichen Rechtsgebieten noch mehr spezielle Fachkenntnisse als in anderen benötigt werden, werden in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank & Kapitalmarktrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber und Medienrecht tendentiell eher Fachanwälte als Generalisten verlangt und gesucht

    Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung kann sich aber auch ein entsprechender Titel in Feldern wie dem IT-Recht lohnen.

  • Hinsichtlich der Kosten für Fachanwaltslehrgänge variieren diese je nach Anbieter und Rechtsgebiet. Die Kosten für Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht belaufen sich auf ca. 2.000 Euro für Junganwälte.

Besonders als Berufseinsteiger und Junganwalt kann es sich lohnen, sich mithilfe eines Fachanwaltstitels dadurch von der Konkurrenz abzuheben.

Einige Kanzleien verlangen sogar als Einstellungsvoraussetzung einen Fachanwaltstitel oder zumindest die Bereitschaft, diesen im Rahmen der Tätigkeit bei der Kanzlei und im Laufe der Zeit zu erwerben. Für andere Kanzleien wiederum ist es eine gern gesehene Zusatzqualifikation, aber kein „must-have“.

Was zumindest aber die Fachanwaltsstudie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement ermittelte, war der Fakt, dass Fachanwälte im Vergleich zu Rechtsanwälten ohne jenen Titel durchaus höhere Verdienstmöglichkeiten erwerben.

Welche Fachanwaltschaften gibt es?

Mittlerweile bietet die Bundesrechtsanwaltskammer Anwälten an, sich auf insgesamt 24 Rechtsgebieten zum Fachanwalt weiterbilden zu lassen, darunter fallen das

  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Agrarrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Vergaberecht
  • Migrationsrecht und
  • Sportrecht.

Voraussetzungen Fachanwalt Ausbildung

Insgesamt darf ein Anwalt aber nur drei Fachanwaltstitel führen.

Um den Fachanwaltstitel zu erwerben, müssen Anwälte während der Fachanwaltsausbildung folgende Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel

Persönliche Voraussetzungen

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens 3 Jahren
  • Aktive Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung

Fachliche Voraussetzungen

  • Theoretischer Teil (Fachanwaltslehrgang mit mind. 120 Zeitstunden und mind. 3 Aufsichtsarbeiten)
  • Praktischer Teil (Persönliche und weisungsfreie Bearbeitung einer bestimmten Anzahl an Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet)
  • ggf. Fachgespräch

Formelle Voraussetzungen

  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Max. 3 Fachanwaltstitel sind erlaubt pro Anwalt

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung absolvieren die Anwälte einen mehrstündigen Fachanwaltslehrgang, meistens in Präsenzveranstaltung. Da sich dies meistens mit der hauptberuflichen Tätigkeit als Anwalt überschneidet, ist eine Absprache mit dem Arbeitgeber und der Kanzlei unentbehrlich.

Die allermeisten Kanzleien stellen ihre Anwälte für die Präsenztage und Prüfungstermine aber frei und übernehmen häufig auch einen Großteil der Kosten.

Fernstudien oder eine Kombination aus einem Fernkurs und Präsenzunterricht sind je nach Anbieter aber auch möglich und können ggf. die Integration des Lehrgangs in den beruflichen Alltag erleichtern.

Welche theoretischen und fachlichen Kenntnisse von den einzelnen Fachanwälten verlangt werden, regelt die Fachanwaltsordnung (FAO) näher.

Auch im Hinblick auf die Anzahl der absolvierten Fälle unterscheiden sich die Vorgaben der FAO je nach Fachanwaltschaft.

So muss ein angehender Fachanwalt für Familienrecht insgesamt 120 Fälle absolvieren (60 davon sogar vor Gericht), während Anwärter für den Fachanwalt für Strafrecht „nur“ 60 Fälle (dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht) vorweisen müssen.

Vor allem als Rechtsanwalt in Teilzeit und in kleineren Kanzleien kann es da schon einmal zu Schwierigkeiten kommen, die geforderte Anzahl an Fällen innerhalb einer bestimmten Zeit zu „sammeln“.

Entsprechendes Netzwerken, der Zusammenschluss mit anderen jungen Anwälten und die Übernahme von Mandaten in freier Mitarbeit können da Abhilfe schaffen.

Wir empfehlen, die Nachweise über die absolvierten Fälle sorgfältig anhand von Falllisten zusammenzustellen und zu prüfen und auch nur die Fälle einzureichen, die Du tatsächlich persönlich und weisungsfrei bearbeitet hast.

Denn sollten daran Zweifel aufkommen, fordern die Mitglieder des Vorprüfungsausschusses unter Umständen entsprechende Arbeitsproben an oder setzen ein Fachgespräch an. Im schlimmsten Fall droht die Ablehnung des Antrages auf die Fachanwaltschaft.

Ausbildung Fachanwalt: Institute und Kosten

Die Ausbildung zum Fachanwalt bieten inzwischen mehrere Anbieter an, darunter die

  • Hagen Law School in der iuria GmbH
  • Bucerius Education GmbH
  • Fachseminare von Fürstenberg
  • hemmer / ECONECT Fachanwaltsausbildung GbR
  • SWA Steuer & Wirtschafts-Akademie GmbH

Hinsichtlich der Kosten für Fachanwaltslehrgänge variieren diese je nach Anbieter und Rechtsgebiet. Die Kosten für Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht belaufen sich auf ca. 2.000 Euro für Junganwälte.

Aber auch, nachdem man den Fachanwaltstitel erworben hat, muss ein Anwalt bestimmte Nachweise erbringen, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.

So verlangen die Rechtsanwaltskammern, dass Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und diesen Besuch unaufgefordert gegenüber der Kammer nachweisen. Alternativ können Fachanwälte auch durch wissenschaftliche Publikation den Fachanwaltstitel halten.

Hier empfiehlt sich eine frühe und sorgfältige Planung der jährlichen Fortbildung. So können Anwälte sich am besten über entlegenere Teilgebiete oder aktuelle Entwicklungen wie Gesetzesvorhaben im eigenen Fachgebiet informieren und ihrer Fortbildungspflicht als Fachanwalt nachkommen.

Promotion als Jurist

Ein Klassiker unter den juristischen Weiterbildungsmöglichkeiten ist und bleibt die Möglichkeit einer Promotion.

  • Eine juristische Promotion ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem rechtswissenschaftlichen Thema und besteht aus

    • einer Dissertation (wissenschaftliche Arbeit) und
    • einer Disputation (wissenschaftliches Streitgespräch) oder Rigorosum (weiter gefasste mündliche Prüfung)

  • In der Regel wird eine rechtswissenschaftliche Promotion je nach Komplexität und Umfang der Arbeit und anderen Faktoren wie Jobs und familiären Verpflichtungen zwischen 1-5 Jahren in Anspruch nehmen. 

  • In der Regel können Juristen promovieren, wenn sie das erste Staatsexamen mit Prädikat, also einem „Vollbefriedigend“ (neun Punkte) erfolgreich bestanden haben. Ausnahmen von diesen Notengrenzen sind aber möglich und hängen von der Universität, der einzelnen Promotionsordnung und auch ggf. vom Professor bzw. Doktorvater ab.

    Zu den üblichen weiteren Voraussetzungen zählen auch das Vorliegen von Seminarscheinen, mit dem der Nachweis erbracht wird, bereits wissenschaftlich gearbeitet zu haben.

  • Das hängt von der jeweiligen Universität und rechtswissenschaftlichen Fakultät ab. In der Regel fordern die meisten Promotionsordnungen aber mind. 9 Punkte (vollbefriedigend) in der Ersten bzw. Zweiten juristischen Staatsprüfung.

  • Als Doktorand an einer Universität wird man nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sogenannten Entgeltgruppen bezahlt. Doktoranden gehören der Entgeltgruppe E13 an.

    Ein weiterer Faktor für die Gehaltsstufe ist die einschlägige, also fachlich relevante Berufserfahrung.

    Beginnt man also beispielsweise eine Promotion unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen, ohne vorher einschlägige Berufserfahrung gesammelt zu haben, verdient man bei einer vollen Stelle 4187.45 € brutto im Monat (TV-L 2022)

    Außerdem kommt es darauf an, ob man als Doktorand eine volle Stelle besetzt oder aufgrund des Zeitaufwands für die Promotion nur mit einer halben Stelle an der Universität angestellt ist.

Die Promotion besteht grundsätzlich aus

  • der Dissertation (wissenschaftliche Arbeit) und
  • der Disputation (wissenschaftliches Streitgespräch) oder Rigorosum (weiter gefasste mündliche Prüfung)

Benotet wird die Promotionsarbeit mit einer anderen Notenskala, als es die Juristen noch aus dem Studium gewohnt sind:

NotenbereichBezeichnung
0,5 – 0,7summa cum laude („mit höchstem Lob“)
0,7 – 1,5magna cum laude („mit großem Lob“)
1,5 – 2,5cum laude („mit Lob“)
2,5 – 3,3rite („befriedigend“)
3,3 – 4,0non rite („ungenügend“)
Notenskala Promotionsstudium Jura

Mit Abschluss der Promotion durch deren Veröffentlichung dürfen Juristen dann offiziell den Titel „Dr. jur.“ führen.

Eine Promotion in der Rechtswissenschaft dauert in der Regel 1- 5 Jahre. Die Bearbeitungsdauer hängt letztlich vom Umfang und der Komplexität des Themas und anderen Verpflichtungen neben dem Promotionsvorhaben und am Ende auch der Dauer der Erst- und Zweitgutachten ab.

Voraussetzungen für eine Promotion

Abhängig von der Promotionsordnung der jeweiligen Universität, werden unterschiedliche Anforderungen an die Promovierenden gestellt.

Am Beispiel der Hamburger Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg müssen die Bewerber u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für Promotion

  • Erfolgreicher Studienabschluss in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang, in der Regel durch das 1. Staatsexamen (ggf. als Alternativen auch Masterprüfung, Magisterprüfung oder Diplomprüfung)
  • Gesamtnote „vollbefriedigend“ oder eine gleichwertige Note
  • Zwei rechtswissenschaftliche Seminarscheine, die mit mind. der Note „vollbefriedigend“ bewertet wurden

Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich um relativ strenge Auflagen, von denen aber im Einzelfall auch abgewichen werden darf.

Liegt beim Zulassungsantrag nur ein Seminarschein vor, kann die Zulassung zur Promotion aber z.B. auch mit der Auflage erfolgen, dass der zweite Seminarschein spätestens zusammen mit der Dissertation eingereicht wird.

Hat der Promotionsanwärter kein Prädikat im Staatsexamen erreicht und möchte dennoch promovieren, kann der Kandidat ein qualifiziertes Gutachten einer Professorin oder eines Professors der Fakultät vorlegen.

In diesem Gutachten muss auf der Grundlage sämtlicher vorliegender Studienleistungen sowie eines qualifizierten Exposés zum Promotionsvorhaben glaubhaft dargelegt werden, dass eine erfolgreiche Promotion
innerhalb der nächsten drei Jahre zu erwarten
ist.

Zulassung zur Promotion – Richtiger Antrag

Für einen erfolgreichen Zulassungsantrag müssen die Kandidaten den Antrag an den Promotionsausschuss stellen und im Regelfall u.a. folgende Unterlagen einreichen:

Unterlagen Zulassungsantrag zur Promotion

  • Zeugnisse, Urkunden und Qualifikationsnachweise
  • tabellarischer Lebenslauf mit Übersicht über die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Promotionsvorhaben einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen
  • Verzeichnis aller bislang in Alleinautorenschaft oder Co-Autorenschaft veröffentlichten Schriften
  • Erklärung über frühere Anmeldungen zur Promotion oder Promotionsverfahren
  • Erklärung über die Kenntnisnahme der geltenden Promotionsordnung
  • Exposé einschl. einer Darstellung der Fragestellung und Begründung, der Ziele und Methoden der wissenschaftlichen Bearbeitung sowie ein detaillierter Zeit- und Arbeitsplan für das Dissertationsvorhaben
  • Stellungnahme Hochschullehrer/in, die das Dissertationsvorhaben befürwortet und die Betreuung wahrnimmt

Promotion und Finanzierung

Da eine Promotion auch viel Zeit in Anspruch nimmt, sind viele der Promovierenden auf die finanzielle Unterstützung zur Finanzierung des Lebensunterhalts angewiesen. Hier existieren verschiedene Möglichkeiten, darunter

  • Promotion am Lehrstuhl (Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter)
  • Promotion neben dem Beruf (z.B. in Teilzeit als Rechtsanwalt oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei)
  • Nutzung eines Promotionsstipendiums
  • Nutzung von Studienkrediten (zum Beispiel von der KfW )

Neben den Universitäten selbst, bieten zahlreiche gesellschaftliche und politische Stiftungen derartige Stipendien, Stipendiatenprogramme zur Begleitung der rechtswissenschaftlichen Promotion, Unterstützung bei Forschungsreisen und Sachmittel sowie Seminarprogramme zur Weiterbildung an, darunter:

So viel zu den förmlichen Voraussetzungen.

Zeitpunkt Promotion: Nach dem 1. oder 2. Staatsexamen?

Eine der häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Promotion stellen, ist die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Promotion:

Promotion nach dem 1. Staatsexamen oder nach dem 2. Staatsexamen?

Nach dem ersten Staatsexamen bietet sich eine Promotion aus dem Grunde an, weil die meisten als frischgebackene Juristen durch das universitäre Schwerpunktstudium noch mit dem wissenschaftlichen Arbeiten vertraut sind.

Zudem kann die Zeit zwischen erstem Examen und Referendariat individuell gestaltet werden und durchaus mit einer Auszeit verbunden werden.

Außerdem kann man als Volljurist mit Doktortitel nach dem Referendariat ein höheres Einstiegsgehalt einfordern.

Eine Promotion nach Abschluss des Referendariats kann dagegen aus finanzieller Hinsicht für den einen oder anderen Juristen attraktiver sein. Denn immerhin kann man so bereits parallel – ggf. in Teilzeit – ins Berufsleben starten und z.B. als Rechtsanwalt arbeiten.

Dabei besteht aber natürlich auch die Gefahr, sich nicht ausreichend motivieren zu können, sobald einmal der Fuß in die Praxis gesetzt ist, weshalb die Entscheidung für eine Promotion und die für den richtigen Zeitpunkt am Ende auch immer eine Typfrage und individuelle Entscheidung ist.

5 Gründe für eine Promotion nach dem Examen

  • Höheres Einstiegsgehalt nach dem Referendariat
  • Fachliche Vertiefung rechtlicher Themen aus dem universitären Schwerpunkt
  • Einfachere Suche nach dem Doktorvater, weil das Netzwerk und die Kontakte zur Universität idR noch intakt sind
  • Wissenschaftliches Arbeiten fällt unmittelbar nach dem Studium oftmals leichter
  • Der Verzicht auf eine Vollzeit-Arbeitsstelle fällt nach dem 1. Staatsexamen nicht so schwer wie nach dem 2. Examen

Juristen: Warum sollte man promovieren?

Feststeht, dass Juristen mittels Promotion ihre analytischen Fähigkeiten, Organisationstalent und auch Disziplin unter Beweis stellen und sich damit von der Konkurrenz abheben können. Das gilt für den Bewerbungsprozess als auch später als Rechtsanwalt im Hinblick auf die Mandantenakquise. Je nach Branche schafft ein Doktortitel noch einmal mehr Vertrauen und spricht für die Qualität der Beratungsleistung und juristische Expertise.

Je nach Kanzleityp ist eine Promotion auch Einstellungsvoraussetzung (so in einigen Großkanzleien) oder eine zumindest gern gesehene Zusatzqualifikation in mittelständischen und einigen kleineren Kanzleien.

Sicherlich bietet eine Promotion die Chance, sich gezielt und wissenschaftlich mit einem Thema auseinanderzusetzen, wie es während des Studiums und im Rahmen des Referendariats nie der Fall ist.

Daneben ist ein ausschlaggebendes Argument für viele auch das Thema Gehalt.: Im Schnitt verdienen promovierte Juristen 40 Prozent mehr als Juristen ohne Doktortitel.

Allerdings sollte das auch vor dem Hintergrund bewertet werden, dass viele promovierte Juristen ihre Karriere in Großkanzleien beschreiten und dort das Gehalt ohnehin schon höher ausfällt als bei kleineren Kanzleien.

Kandidaten, die mit einer Promotion liebäugeln, sollten bei der Entscheidung aber auch den Zeitaufwand und die finanziellen Einschränkungen im Blick behalten und sich ehrlich fragen, ob sie an der tief wissenschaftlichen Auseinandersetzung interessiert sind und es nicht ausschließlich aus Prestige-Gründen machen.

LL.M. Studium als Jurist

Die Abkürzung LL.M. steht für die lateinische Langform „Legum Magister“ bzw. den englischen Ausdruck „Master of Laws“ und bezeichnet einen juristischen Postgraduierten-Abschluss, den Juristen sowohl nach dem Abschluss des ersten oder zweiten Staatsexamens in Vollzeit oder berufsbegleitend erwerben können.

Insbesondere bei großen, international tätigen Kanzleien ist dieser Abschluss eine gern gesehene und beliebte Zusatzqualifikation und nicht selten das Kriterium, was den Bewerber von anderen abhebt und die Jobzusage sichern kann.

Tatsächlich richtet sich dieses Zusatzstudium aber nicht ausschließlich an studierte Juristen: Auch bei Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern oder dem Legal Counsel der Rechtsabteilung ist dieser Titel zu finden.

Das LL.M.-Studium ist im Regelfall als Aufbaustudium mit einer Spezialisierung für ein spezifisches Rechtsgebiet konzipiert und dauert zwischen zwei bis vier Semester.

Zugangsvoraussetzung für ein LL.M..-Studium ist in aller Regel das erfolgreich abgeschlossene erste Staatsexamen.

Seit der Bologna-Reform ist aber auch möglich, nach einem Bachelor-Studium einen LL.M.-Abschluss zu machen.

Weitere Eingangsvoraussetzungen variieren je nach Anbieter und Studiengang. So sind insbesondere bei einem LL.M.-Studium im Ausland neben Referenzen und guten Noten im Examen auch eine hohe Punktzahl in einem Fremdsprachentest wie dem TOEFL oder dem IELTS notwendig. 

Den LL.M. der jeweiligen Fachrichtung können Juristen sowohl an verschiedenen deutschen Hochschulen als auch im Ausland an internationalen Law Schools absolvieren. Dabei variieren allerdings auch die Qualität der Ausbildung und die Kosten bzw. Studiengebühren.

So belaufen sich die Studiengebühren bei einem europäischen LL.M. auf etwa 10.000 Euro – ein LL.M.-Studium in den USA kann sogar mehr als 50.000 Euro kosten. 

Wer sich im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung absichern möchte, kann sich am Siegel einer der Akkreditierungsagenturen orientieren, die die Anbieter und Studienprogramme auf ihre Qualität untersuchen und bewerten.

LL.M. Studiengänge

Die Auswahl an LL.M. Studiengängen wächst. So finden sich an deutschen Hochschulen Studienprogramme zu u.a. folgenden Schwerpunkten (Darstellung nicht abschließend):

  • LL.M. Völkerrecht
  • LL.M. Verwaltungsrechtswissenschaften
  • LL.M. Recht und Regulierung
  • LL.M. Interdisziplinäres Recht
  • LL.M. Handelsrecht
  • LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht
  • LL.M. Internationale Rechtswissenschaften
  • LL.M. Internationales Steuerrecht
  • LL.M. Internationales Recht
  • LL.M. Sportrecht
  • LL.M. Immaterialgüterrecht und Medienrecht
  • LL.M. Deutsches und Europäisches Recht und Rechtspraxis
  • LL.M. International Dispute Resolution
  • LL.M. Immobilien- und Vollstreckungsrecht
  • LL.M. Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft
  • LL.M. Recht für die öffentliche Verwaltung
  • LL.M. Unternehmensrecht im internationalen Kontext
  • LL.M. Internationales Lizenzrecht
  • LL.M. Medizinrecht
  • LL.M. Gewerbl. Rechtsschutz
  • LL.M. Informationsrecht
  • LL.M. Insolvenz und Sanierung
  • LL.M. Mergers & Acquisitions
  • LL.M. Taxation/Steuerberater
  • LL.M. Legal Theory
  • LL.M. Europäisches Wirtschaftsrecht
  • LL.M. Mediation und Konfliktmanagement
  • LL.M. Versicherungsrecht
  • LL.M. Corporate Restructuring
  • LL.M. Sozialrecht
  • LL.M. Umweltrecht
  • LL.M. Nachhaltigkeitsrecht
  • LL.M. Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
  • LL.M. Baurecht und Baubegleitung
  • LL.M. Pharmarecht
  • LL.M. Arbeitsrecht
  • LL.M. Erbrecht & Unternehmensnachfolge
  • LL.M. Immobilienrecht
  • LL.M. Medienrecht und -management – Digital Media Law and Management
  • LL.M. Informationstechnologie und Recht
  • LL.M. Staat und Verwaltung

LL.M. Studienmodelle

Das LL.M.-Studium können Juristen in verschiedenen Programmen und Modellen absolvieren.

  • LL.M. in Vollzeit
  • LL.M. in Teilzeit und berufsbegleitend
  • LL.M. als Fernstudium
  • LL.M. im Ausland

So besteht einerseits die Möglichkeit, das LL.M.-Studium als Vollzeitprogramm zu absolvieren.

Der Vorteil daran ist die relativ kurze Dauer des Studiums – umgerechnet 1 Jahr in Vollzeit benötigen die Studierenden dafür. Jedoch ist das Studium im Gegenzug dafür sehr straff organisiert und ein Arbeiten neben dem LL.M.-Studium zur Finanzierung des Lebensunterhalts kaum möglich und wenig realistisch. Außerdem verschiebt sich dadurch der Berufseinstieg um ein Jahr.

Berücksichtigt man daneben noch den Faktor, dass LL.M.-Studienprogramme in Vollzeit und ggf. auch im Ausland sogar meist von den Kosten und Studiengebühren höher ausfallen als bei Teilzeitmodellen an deutschen Hochschulen, will diese Option gut überlegt sein.

Deutlich beliebter, weil auch praxistauglicher, sind daher die Teilzeitmodelle, die dann auf eine Studiendauer von 18 bis 24 Monate angelegt sind.

Durch dieses Modell sind die Studierenden zeitlich flexibler und können neben dem LL.M. Praktika absolvieren oder in Teilzeit, z.B. als Anwalt in einer Kanzlei arbeiten. Einige Kanzleien unterstützen auf Nachfrage auch ein solches Zusatzstudium mit Freistellungen oder finanziellen Mitteln.

Insbesondere bei Gehaltsverhandlungen und auch bereits in Bewerbungsgesprächen können und sollten solche Ausbildungsvorhaben angesprochen werden. Denn eine Zusatzqualifikation wie ein LL.M. hebt den Bewerber als ambitionierten Juristen von der Konkurrenz ab und es lassen sich ggf. Vereinbarungen für eine finanzielle Beteiligung der Kanzlei an den Studiengebühren treffen.

Eine weitere Option ist es, den LL.M. als Fernstudium zu absolvieren.

Hier gilt, was für sämtliche Fernstudien auch gilt: Ein Fernstudium verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Eigenverantwortung und gute Organisation, gewährt aber dadurch auch große Flexibilität.

In Deutschland bietet u.a. die Fernuniversität Hagen LL.M. Studienproramme per Fernstudium an, in Großbritannien beispielsweise die University of Leicester.

Besonders beliebt ist es auch, das LL.M-Studium im Ausland zu absolvieren. Gerade vor dem Hintergrund der langen Tradition vom „Master of Laws“ im englischsprachigen Raum, haben Juristen eine große Auswahl an unterschiedlichen Law Schools mit verschiedenen Ausrichtungen und inhaltlichen Schwerpunkten.

Zwar kostet ein LL.M.-Studium im Ausland im Durchschnitt wesentlich mehr als eins an einer deutschen Hochschule. Jedoch können die Vorteile und bei einer intelligenten Finanzierung mittels Stipendien oder Unterstützung durch den Arbeitgeber für den einen oder anderen Juristen durchaus überwiegen.

5 Gründe für ein LL.M. im Ausland

  • Karrierebooster: Internationale Abschlüsse einschl. Netzwerk im Ausland sind eine wertvolle Zusatzqualifikation für Arbeitgeber
  • Persönlichkeitsentwicklung: Vertiefte Fremdsprachenkenntnisse und neue Soft Skills erweitern das juristische Portfolio
  • Spezialisierung: Die Law Schools im englischsprachigen Raum bieten eine Vielfalt an LL.M. Studienprogrammen an
  • Praxis – und Forschungsbezug: LL.M. als Coursework- und Research-Variante
  • Internationalisierung: LL.M. mit Bezug zu Common Law und internationalen Verträgen ist insb. in einer global agierenden Großkanzlei oder in einem multinationalen Konzern von Vorteil

MBA – Master of Business Administration

Juristen, die das Staatsexamen hinter sich gelassen und auch bereits einige Jahre an Berufserfahrung gesammelt haben, könnten sich daneben auch für einen MBA – die Abkürzung für „Master of Business Administration„- interessieren.

Vorweggenommen sei, dass ein MBA im Gegensatz zum LL.M. keine klassisch juristische Weiterbildung darstellt.

Nichtsdestotrotz kann es für eine bestimmte Berufsgruppe von Juristen karrieretechnisch durchaus Sinn machen, diese kaufmännisch-wirtschaftlich geprägte Qualifikation zu erwerben und auf der Agenda zu haben.

MBA-Programme

Unter den Studienprogrammen lassen sich grundsätzlich zwei Gruppen unterscheiden:

  1. Generalistische MBA: z.B. Business Administration, General Management, Business Management oder Betriebswirtschaft
  2. Branchenspezifische MBA: MBA in Media Management, Vertriebsingenieurwesen oder Logistik

Während die generalistisch ausgerichteten Studiengänge Themenfelder wie

  • Controlling,
  • Finanzierung,
  • Steuerrecht,
  • Kosten- / Leistungsrechnung,
  • Marketing und Projektmanagement,
  • Logistik und Informationsmanagement

behandeln, sind die Branchenspezifischen auf ein spezielles Berufsfeld ausgerichtet.

Beiden gemein ist allerdings, dass dieses postgraduale Studium sich vorwiegend mit nicht juristischen Themen beschäftigt, sondern eher allgemeines Managementwissen vermittelt und Themenbereiche wie Betriebswirtschaftslehre und des Personalmanagement in den Fokus nimmt.

Auch der Ausbau von Soft Skills, wie die Entwicklung von Führungsqualitäten beispielsweise, spielen eine Rolle.

Schließlich besteht das Ausbildungsziel eines MBA-Studiums darin, Problemanalysen aus einer kaufmännisch-wirtschaftlichen Sichtweise vorzunehmen und die rein juristische Denkweise zu erweitern bzw. zu ergänzen.

Welche Juristen sollten einen MBA machen?

Vor dem Hintergrund des inhaltlichen Fokus ist es nachvollziehbar, dass sich MBA Studiengänge nicht nur, aber jedenfalls mehr für eine spezifische Gruppe von Juristen eignet.

Insbesondere folgende Berufsbilder profitieren von einem MBA-Studiengang:

Für wen lohnt sich ein MBA Studium?

  • Syndikusanwälte in Unternehmen oder Beratungsgesellschaften (Schnittstellen Jura & BWL)
  • Juristen mit Führungsverantwortung (insbesondere für den Ausbau von Leadership-Qualitäten, Soft Skills etc.)
  • Anwälte im Bereich M&A, Unternehmensrecht etc.

Juristen, die in ihrer beruflichen Praxis schwerpunktmäßig mit wirtschaftlichen Fragestellungen zu tun haben und bei denen unternehmerisches Denken und Verständnis gefordert ist, weil es z.B. um Gewinn- und Verlustrechnungen oder komplexe Bilanzen und Transaktionen geht, benötigen neben den rein juristischen Fachkenntnissen auch eine solide wirtschaftliche Grundausbildung und können dementsprechend nur von einem MBA profitieren.

Aber auch aus Sicht eines Juristen, der als Syndikusanwalt in einem international ausgerichteten Unternehmen oder in Consulting-Firmen tätig ist oder in seiner Karriere eine Führungsposition anstrebt oder sich womöglich selbstständig macht, sind Kenntnisse im (Personal-)Management unabdingbar und können im Rahmen eines MBA sinnvoll erworben werden.

Eher weniger lohnenswert sind MBA dagegen für Juristenberufe, bei denen es de facto keinen betriebswirtschaftlichen Bezug gibt oder ökonomische Hintergründe keine wesentliche Rolle spielen.

Ein weiteres Ausschlusskriterium wäre auch die fehlende finanzielle und ideelle Unterstützung durch den Arbeitgeber, da es sich bei dem MBA um ein berufsbegleitendes Studium handelt und die Doppelbelastung ohne die notwendigen Ressourcen nur schwer zu bewältigen ist.

Finanzierung MBA

Die Frage nach der Finanzierung stellt sich beim MBA genauso wie bei allen anderen Weiterbildungsformaten.

Je nach Universität oder Hochschule und dem Umstand berufsbegleitend oder Vollzeit-Studium geschuldet, bewegen sich die Kosten für ein MBA-Studium zwischen ca. 8.000 bis 30.000 Euro.

Wer das MBA-Studium im Ausland absolvieren möchte, um die Sprachkenntnisse zusätzlich aufzubessern, muss sogar mit bis zu 50.0000 Euro rechnen.

Weil sich dieses Studium prinzipiell eher an Berufstätige richtet, spielt eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber daher eine noch größere Rolle.

Aber auch für MBA-Studium existieren Stipendien, die bei der Finanzierung helfen können.

MBA Studium als Jurist? Tipps für die Entscheidung

  • Richtige Recherche: Welche MBA-Studiengänge gibt es?
  • Generalistischer oder branchenspezifischer MBA: Welcher MBA-Studiengang passt zu meinem Berufsbild, meiner Karriere und ggf. der Mandantenzielgruppe?
  • Studiumstyp: Vollzeit, Teilzeit, Präsenz- oder Fernstudium?
  • Informationsmaterial anfordern
  • Vergleich der Hochschulen und Anbieter: Studieninhalte, Dozenten, Dauer, Kosten vergleichen
  • Finanzierung prüfen: Beteiligung durch Arbeitgeber, Studienkredit?

Mediation

Eine weitere Option für Juristen ist die Weiterbildung zum Mediator bzw. Mediatorin.

Als Mediator kreiert man einen Gesprächsrahmen und bietet eine Beratungsleistung für eine außergerichtliche Konfliktlösung an.

Oberstes Ziel bei der Mediation ist es, die Kontrahenten und Streitparteien mit ihren unterschiedlichen Positionen zu vereinen und dahin zu bewegen, dass diese als Team zur Umsetzung ihrer verschiedenen Interessen zusammenarbeiten.

Weil die meisten Streitigkeiten, die von einem Mediator betreut werden, juristische Hintergründe haben, ist die Zusatzqualifikation „Mediation“ neben der Ausbildung zum Juristen und beruflichen Tätigkeit als Anwalt eine beliebte Kombination.

  • Der Begriff Mediation stammt aus dem Lateinischen und steht für Vermittlung.

    Als Mediator kreiert man als neutraler allparteilicher Dritter den Gesprächsrahmen für eine außergerichtliche Konfliktlösung und leitet die Medianten an, um zu einer gemeinsamen Abschlussvereinbarung zu kommen.

  • Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator muss einen Ausbildungslehrgang mit einem Mindestumfang von 120 Präsenzzeitstunden enthalten (vgl. MediationsG) und neben der theoretische Wissensvermittlung vor allem auch praktische Übungen und Rollenspiele integrieren und anbieten.

  • Die Kosten für eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator variieren von Anbieter zu Anbieter, bewegen sich aber zwischen 5.000 oder 10.000 Euro.

Was ist Mediation?

In der Mediation geht es darum, eine Prozessbegleitung und Vermittlung zwischen zwei oder mehreren Streitparteien in Konfliktsituationen vorzunehmen, wobei der Mediator unter Berücksichtigung aller Interessen und Beteiligten eine neutrale Position einnimmt.

Dabei nähert sich die Aufgabe des Mediators der Rolle eines Moderators stark an: Ziel des Mediators ist es, das Gespräch in eine bestimmte Richtung zu lenken, bei der am Ende eine vertretbare Lösung für alle Streitpositionen gefunden wird.

Dabei wird der Mediator moderierend tätig und er kann durchaus Impulse geben. Entscheidend und deswegen auch Teil der Ausbildung ist es, die Beteiligten den Lösungsweg selbst erarbeiten zu lassen und dabei die Reflexion der Klienten im Wege der Supervision in den Mittelpunkt zu stellen.

Anwendungsfelder für Mediatoren gibt es viele, darunter:

Mediation - 5 Anwendungsfelder

  1. Wirtschaftsmediation (Konflikte in und um Unternehmen, z.B. bei Personalabbau und Umstrukturierung, Vertragsangelegenheiten, Streit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, Unternehmensnachfolge
  2. Familienmediation (Konflikte im Bereich Ehe, Familie, Partnerschaft, Pflege kranker oder alter Familienangehöriger, Erbschaftsstreitigkeiten etc.)
  3. Öffentlicher Bereich (Konflikte bei Umwelt-, Planungs- und Bauprojekten, wie z.B. Planfeststellungsverfahren und Vermittlung zwischen Verwaltung, Behörden, Unternehmen, Anwohnern, Verbänden und Bürgerinitiativen)
  4. Schule und Jugendeinrichtungen (Konflikte zwischen Schülern, Eltern und Lehrern und anderem pädagogischem Personal)
  5. Mieterbeziehungen und Nachbarschaft (Konflikte bzgl. Lärmbelästigung und Verschmutzung, Grenzstreitigkeiten, Mietfragen, Wohnungsmängeln etc.)

Ausbildung zum Mediator

Grundsätzlich gilt erst einmal Folgendes: Der Beruf des Mediators ist kein geschützter Beruf.

Da sich diese Form der Streitbeilegung aber zunehmender Beliebtheit erfreut, wurde mit dem Mediationsgesetz ein rechtlicher Rahmen für den zertifizierten Mediator geschaffen, in dem u.a. die Voraussetzungen für die Ausbildung zum zertifizierter Mediator teilweise festgelegt wurden. 

So muss die Weiterbildung zum zertifizierten Mediator zum Beispiel mindestens 120 Stunden Unterrichts- und Ausbildungszeit umfassen.

Außerdem müssen die Absolventen für den Titel des zertifizierten Mediators bestimmte Ausbildungsinhalte belegen und studieren, darunter z.B.

  • Grundlagen der Verhandlungsanalyse,
  • Visualisierungs- und Moderationstechniken
  • Erkennen von Konfliktdynamiken

Einige Ausbildungsinstitute stellen darüber hinaus einige formelle Anforderungen an die Zulassung zur Ausbildung und bilden z.B. nur Akademiker mit juristischem, psychologischem, pädagogischem oder sozialem Hintergrund aus.

Andere Institute wiederum richten ihr Angebot an alle Fachrichtungen aus.

Unter Umständen existiert bei einigen Anbietern auch ein bestimmtes Mindestalter, das man für die Zulassung zur Ausbildung erreichen muss.

Davon abgesehen werden keine besonderen Anforderungen und Kriterien an die Ausbildung zum Mediator gestellt.

Deshalb gibt es mittlerweile auch eine Vielzahl an Bildungsträgern, darunter Hochschulen und auch spezielle Mediationsakademien oder private Institute, die eine Mediationsausbildung anbieten.

Während einige Hochschulen in Deutschland auch ein Masterstudium im Bereich Mediation mit einer größeren wissenschaftlichen Komponente in der Ausbildung anbieten, sind die privaten Institute eher praxisorientiert..

Die Kosten für eine Ausbildung zum zert. Mediator variieren je nach Ausbildungsinstitut, belaufen sich aber auf ca. 6.500 € aufsteigend.

Je nach Institut variiert auch die Qualität der Ausbildung, deshalb empfehlen wir vorab, nach folgenden Kriterien die Ausbildungsstätte zu wählen:

Kriterien für die Mediationsausbildung

  • Anerkennung der Ausbildung durch den Bundesverband für Mediation
  • Ausbildung mit Abschluss als Zertifizierter Mediator nach dem Mediationsgesetz und der Bundesverbände
  • Erfahrungen der Ausbilder
  • Juristischer Hintergrund bei den Ausbildern?

Tipp: Wer bereits während des Jurastudiums Interesse an der Mediation hat, kann an einigen Universitäten die Mediation als Schlüsselqualifikation erwerben, so z.B. an der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg.

Wie finde ich die richtige Weiterbildung als Jurist?

Es gibt also viele Möglichkeiten und Formate, sich als Jurist auch nach dem Examen weiterzubilden.

Doch welche Aus- oder Fortbildung ist für einen persönlich die richtige?

Wichtige Fragen, die man sich für diese Entscheidung stellen sollte, sind u.a.

  • Welche Erwartungshaltung hat mein Juristenberuf?
  • Welche Fragen haben die Mandanten und an mich?
  • In welchen Fragstellungen und Themenfeldern habe ich Lücken?
  • Welche Anforderungen hat der neue Arbeitgeber, wenn ein Jobwechsel bevorsteht?

Je nach Tätigkeitsbereich und Art von Anstellung kann die eine oder andere Fortbildung für den Anwalt im Transaktionsrecht, einen Anwalt für Arbeitsrecht oder Familienrichter unterschiedlich wertvoll und weiterführend sein.

Weiterbildung als Jurist - Kriterien

  1. Persönliche Motivation
    Passt die Weiterbildung zu Deiner eigenen Persönlichkeit, dem Mandantenstamm und Deinem eigenen Geschäftsmodell?
  2. Zielsetzung
    Welches Ziel verfolgst Du bezüglich der eigenen Persönlichkeit, Karriere und Kanzlei und in welchem Umfang investierst Du zielgerichtet und regelmäßig in Fortbildungen?
  3. Budget
    Welches realistische Weiterbildungsbudget besteht im Hinblick auf finanzielle Mittel und Zeit?

Weiterbildung als Jurist – Finanzierungsmöglichkeiten

Die meisten Zusatzausbildungen kosten Geld und sind nicht umsonst, weshalb auch das Thema der Finanzierung keine unwichtige Rolle spielt.

Je nach Art der Weiterbildung fallen die Kosten auch unterschiedlich hoch aus.

Weiterbildung als Jurist - Kosten

  • Fachanwaltslehrgang: ab ca. 2.000 Euro
  • Europäischer LL.M.: ca. 10.000 Euro
  • LL.M. (USA): mehr als 50.000 Euro
  • Mediatoren-Ausbildung: zwischen 2.000 und 8.000 Euro

Bestimmte Personengruppen profitieren aber auch von Vergünstigungen und Rabatten, insbesondere bei den Fachanwaltslehrgängen.

So können z.B.

  • Frühbucher
  • Junganwälte (i.d.R. bis 3 bzw. 4 Jahre nach Zulassung)
  • Referendare und Assessoren
  • Mitglieder im Anwaltverein
  • Fachanwälte auf einem anderen Rechtsgebiet

Rabatte erhalten.

Arbeitet man als angestellter Anwalt in einer Kanzlei, lohnt es sich in solchen Fällen immer, beim eigenen Arbeitgeber das Thema anzusprechen und eine finanzielle Beteiligung oder Übernahme durch die Kanzlei zu erfragen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bestimmte und branchenspezifische Weiterbildungen auch immer einen gewissen Mehrwert für die Kanzlei bieten und ggf. im Rahmen der Fortbildungen erworbene Zertifikate auch umsatzsteigernd wirken können.

Handelt es sich um eher atypische Fortbildungen, kann es sich anbieten, das erworbene Wissen intern an die Mitarbeiter und anderen Anwälte weiterzugeben, z.B. im Rahmen einer internen Kanzleifortbildung.

Auch über einen Zuschuss sollten Anwälte nachdenken, wenn sie z.B. in Gehaltsverhandlungen gehen und das Thema Weiterbildung als Teil einer Incentivierung, z.B. als Bonus, zum Gegenstand der Gehaltsverhandlungen machen.

Im Hinblick auf eine Freistellung für den Zeitraum der Fortbildung muss im Regelfall eine Genehmigung vom Arbeitgeber eingeholt werden, sollte dies nicht bereits vertraglich vereinbart worden sein.

Zur Kanzleiphilosophie bei O&W Rechtsanwälte gehört es auch, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu ermöglichen. Mit unserem jährlichen Fortbildungsbudget ermöglichen wir unseren Anwälten und Mitarbeitern, die Schulungen zu besuchen und Fortbildungen zu absolvieren, die sie wirklich interessiert und die die Kanzlei weiter voran bringt.

Du suchst nach einer Herausforderung und möchtest in unserem Team als Anwalt durchstarten? Dann lerne uns jetzt kennen und werde Teil unserer Mission!

Dieser Artikel wurde am 9. Februar 2022 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.