Viele Berufseinsteiger suchen eine Alternative zur Großkanzlei. Die langen Arbeitszeiten, der fehlende Mandantenkontakt und unsichere Aufstiegschancen treiben viele junge Juristen zu der Frage, welche Alternativen es zu einem Berufseinstieg in der Großkanzlei gibt.

Zwar fangen einige Großkanzleien bereits an gegenzusteuern und die ersten Teilzeitmodelle oder alternative Karrierewege zu entwickeln. Letztendlich handelt es sich hierbei allerdings meist um eine Tätigkeit zweiter Klasse, die auch karrieretechnisch oft in einer Sackgasse endet. Insofern wird man bei den alternativen Karrieremodellen der Großkanzlei eher ein gut bezahlter Sachbearbeiter bleiben, als dass man wirklich Verantwortung für Fälle übernehmen kann.

„Nach 2 Prädikatsexamina, Promotion und LL.M. wollte ich Anwalt werden, aber nicht in einer Großkanzlei. An der Großkanzlei haben mich weniger die Arbeitszeiten abgeschreckt als die Organisationsstruktur. Ich wollte Anwalt sein und nicht Associate in einem Rechtsdienstleistungskonzern.“ (Bewerber)

Wir wollen heute darüber berichten, welche Alternativen es zum Berufseinstieg in der Großkanzlei gibt und warum es definitiv etwas bringt sich einen Überblick zu verschaffen.

Einstieg in Boutique Kanzlei oder Mittelständische Kanzlei

Eine Alternative zur Großkanzlei ist für viele Juristen eine Kanzleiboutique oder mittelständische Kanzlei. Aber Vorsicht: Auch hier sind die Anforderungen mitunter hoch. Gerade weil die Kanzleiboutiquen hochspezialisiert arbeiten, wollen sie sichergehen, dass zukünftige Mitarbeiter gute Juristen sind. Insofern wird auch hier mitunter viel Wert auf die Examensnoten und den Lebenslauf gelegt.

Wer allerdings die Formalvoraussetzungen für eine Großkanzlei mitbringt, der wird in der Regel auch keine Schwierigkeiten haben in einer kleineren Kanzlei unterzukommen.

Auch wenn man während des Studiums oder Referendariats oft nur von den „Big 5“ Großkanzleien gehört hat, so kann die Tätigkeit in einer kleineren Kanzlei ebenfalls sehr attraktiv sein. Die Tätigkeit in einer Kanzleiboutique, wie beispielsweise O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, geht gegenüber der Großkanzlei mit einer vernünftigen Stundenanzahl, einem vernünftigen Einkommen und einer sehr interessanten Tätigkeit einher.

Eine solche Tätigkeit ist auch für diejenigen interessant, die wirklich anwaltlich tätig sein wollen. Anwaltliches Arbeiten ist dem Kern nach eine eigenverantwortliche Tätigkeit zum Wohle des Mandanten. Diese findet man in Großkanzleien zumindest als Berufseinsteiger meist eher weniger. Hier sitzen zwar viele hervorragende Juristen, die Arbeitsweise in solchen Kanzleien hat aber oft nur bedingt etwas mit dem Berufsbild „Rechtsanwalt“ zu tun.

Wer also beispielsweise zwei Prädikatsexamina hat aber nicht in die Großkanzlei will, der sollte sich bei den spezialisierten kleineren Kanzleien umschauen, da diese eine echte Alternative zur Großkanzlei darstellen.

Auch wenn man sich unter den Spezialgebieten nur ansatzweise etwas vorstellen kann, lohnt es sich Kontakt zu den Kanzleien aufzunehmen. Viele Sachen sind in der Praxis äußerst spannend, was man sich aber mangels Erfahrung in diesen Bereichen oft schwerlich vorstellen kann.

Einen kritischen Blick sollte man aber natürlich auf die Rahmenbedingungen werfen. Denn bei manchen mittelständischen Kanzleien reichen die Arbeitszeiten mitunter an die der Großkanzleien heran.

Daher sollte man bei der Auswahl der passenden Kanzlei, die Augen offen halten. Nicht jede Kanzlei bietet flexible Arbeitszeiten, großzügigen Urlaub und eine leistungsgerechte Vergütung.

Tätigkeit als Unternehmensjurist

Viele Juristen liebäugeln auch mit einer Tätigkeit als Unternehmensjurist anstelle der Arbeit in einer Großkanzlei. Auch Unternehmen suchen derzeit händeringend nach juristischem Nachwuchs, sodass die Chancen gut sind, beispielsweise als Syndikusanwalt für ein Unternehmen zu arbeiten.

Was ist ein Syndikusanwalt? 

Ein Syndikusanwalt ist ein Anwalt, der als Rechtsberater für ein Unternehmen tätig ist. Er steht dem Unternehmen in jeglichen juristischen Fragen zur Seite. Egal ob es dabei Kunden, die eigenen Mitarbeiter, Verträge oder sonstiges betrifft.

Wer diesen Weg einschlägt, hat im Regelfall rechtzeitig Feierabend, erhält ein sehr solides Gehalt und kann gleichwohl juristisch arbeiten. Allerdings sollte jeder, der Unternehmensjurist wird, wissen, dass diese häufig „Mädchen für alles“ im Unternehmen sind. Das kann einerseits sehr spannend sein, wenn man mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert wird, auf der anderen Seite kratzt man bei vielen Fragestellungen auch nur an der Oberfläche. Geht es dann um wirklich problematische juristische Fragestellungen, gibt man diese oft an eine externe Anwaltskanzlei, die drauf spezialisiert ist, weiter.

Als Syndikusanwalt ist man daher in der Regel eher Koordinator zwischen den externen Anwaltskanzleien und den internen Fachabteilungen.

Das kann zwar auch sehr spannend sein, hat aber mit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt nur noch wenig zu tun. Auch tritt man in der Regel nicht mehr als Rechtsanwalt vor Gericht auf, da man primär die Unternehmensinteressen vertritt. Man ist eben kein unabhängiger Rechtsanwalt mehr. Geht es also vor Gericht, so muss man diese Tätigkeit anderen überlassen.

Richter werden

Viele Juristen entscheiden sich dafür in den Staatsdienst zu gehen und werden beispielsweise Richter anstatt in der Großkanzlei zu schuften.

Wer die Formalvoraussetzungen für eine Großkanzlei hat (Doppelprädikat etc.), der schafft es auch ohne weiteres in einer deutschen Großstadt Richter zu werden. Die Anforderungen, in den Staatsdienst zu gelangen, sind in den letzten Jahren sogar noch zurückgegangen.

Wer allerdings Richter wird, der muss sich darüber klar sein, dass er sich eventuell nicht aussuchen kann in welchem Fachgebiet er später tätig ist. Wer Pech hat, kommt ans Familiengericht, obwohl er sich eigentliche für Handelsrecht interessiert. Auch kann man sich in Flächenländern nicht unbedingt das Gericht aussuchen, an dem man arbeitet. Das kann mitunter schwierig mit der Familie oder einer Beziehung vereinbar sein.

Zuletzt ist auch die Vergütung als Richter (zumindest zu Anfang) nicht unbedingt sehr hoch, erst durch die Pension wird dieses wieder ausgeglichen. Ein Richter auf Probe beginnt in der Besoldungsgruppe R1. Das Einstiegsgehalt für Richter auf dieser Stufe liegt dabei zwischen rund 3.350 € brutto im Saarland und rund 4.200 € brutto in Bayern und Hamburg an der Spitze.

Der große Vorteil der Tätigkeit als Richter ist natürlich, dass man unabhängig arbeiten kann.

Die Zeiten sind recht frei einteilbar und man ist keinerlei Weisungen unterworfen. Auf der anderen Seite kann man sich aber auch seine Kollegen nicht aussuchen, die Richterzimmer sind in vielen Gerichtsgebäuden eher schmucklos und es gibt viele Richter auf Probe, die bemängeln, dass sie genauso viel arbeiten wie in der Großkanzlei um Ihre Abteilung am Amtsgericht in den Griff zu bekommen, aber sehr viel schlechter bezahlt werden.

Ob die Richterlaufbahn wirklich eine Alternative zur Tätigkeit in der Großkanzlei ist, muss daher jeder für sich sorgsam abwägen.

Staatsanwaltschaft

Auch die Staatsanwaltschaft darf als Alternative zur Großkanzlei nicht fehlen. Mit den Formalvoraussetzungen für das Richteramt oder die Großkanzlei ist auch der Weg in die Staatsanwaltschaft frei. Insbesondere für einen Weg in die Staatsanwaltschaft ist es ratsam, bereits im Referendariat eine Station bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Zum einen lernt man dort die Struktur und die Arbeit am besten kennen, zum Anderen ist es sehr spannend. Schon im Referendariat wird man mit einer Akte zum Gericht geschickt und klagt selbst, als Staatsanwalt, vor dem Amtsgericht einen Beschuldigten an.

Was die Arbeitszeiten und den Lohn angeht, ist die Staatsanwaltschaft teilweise vergleichbar mit dem Richteramt. Mitunter sind Abteilungen stark unterbesetzt und es sind viele Überstunden notwendig. Die Bezahlung ähnelt dem Einstiegsgehalt eines Richters. Die Aufstiegschancen in der Staatsanwaltschaft sind allerdings etwas schlechter, da wenn es überhaupt dazu kommt, bis zu einem möglichen Aufstieg viel Zeit verstreicht.

Notar

Das Notariat wird oft als eine relativ langweilige Alternative für den Berufsweg eines Juristen beschrieben. Obwohl das im Grundsatz nicht ganz richtig ist. Die Arbeit eines Notars kann sehr eintönig sein, muss sie aber nicht. Notare begleiten vor Allem wichtige Wirtschaftsvorgänge und sind dabei in beratender Funktion tätig. Das reine Beurkunden von Dokumenten (wie es zum Beispiel auch für die Examensanmeldung nötig ist) ist eigentlich nur ein sehr kleiner Teil der Notariatstätigkeit.

Man kann sich das leben als Notar aber auch relativ einfach machen, da man beispielsweise durch die Beurkundung von Dokumenten ohne wirklichen Aufwand relativ viel Geld verdienen kann.

Das schwierigste am Beruf des Notars sind allerdings die Hürden bei der Berufswahl. Notar kann grundsätzlich nur werden, wer auch die Befähigung zum Richteramt hat. Die Ergebnisse der Staatsexamina müssen außerdem über dem Durchschnitt liegen. Die größte Hürde beim Berufseinstieg ist allerdings die begrenzte Stellenanzahl für Notare. Wenn man das alles allerdings überwunden hat, kann man mit dieser Berufsmöglichkeit aber eine Menge Geld verdienen und sich dabei vor Allem seine Arbeit selber einteilen und eigenverantwortlich ausüben.

Dieser Artikel wurde am 16. Juni 2019 erstellt. Er wurde am 22. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.