Der Beruf eines Rechtsanwaltsfachangestellten ist äußerst vielfältig. Auszubildende, die bei uns tätig waren haben anschließend oft gemeint, dass ihnen selten langweilig war. Dass der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) so spannend ist, liegt daran, dass viele verschiedene Aufgaben im Arbeitsalltag gemeistert werden müssen – und dass man den Anwälten über die Schulter schauen kann.

Was macht man genau als Rechtsanwaltsfachangestellter?

Als ReFa hat man vielfältige Aufgabenbereiche. Zunächst ist man natürlich die erste Anlaufstelle für alle Kunden der Anwaltskanzlei. Egal, ob diese anrufen oder persönlich vorbeikommen – die Rechtsanwaltsfachangestellten sind oft die erste Anlaufstelle. Das erfordert teilweise natürlich eine gewisse Verantwortung. Denn man muss das Anliegen des Mandanten schnell verstehen und ihn dann gegebenenfalls an den passenden Anwalt weiterleiten. Allerdings macht genau das den Beruf auch spannend – denn man ist gewissermaßen das „Aushängeschild“ der Anwaltskanzlei.

Als Rechtsanwaltsfachangestellter führt man zudem auch den gesamten Schriftverkehr mit Mandanten, anderen Anwälten, Behörden oder Gerichten. Dabei hängen die Tätigkeiten oft davon ab, wie die Kanzlei organisiert ist. Teilweise kann man die Schreiben in eigener Verantwortung erstellen, teilweise werden diese von den Anwälten auch diktiert und müssen dann vom ReFa geschrieben, ausgedruckt und versendet werden.

Wo arbeitet man als Rechtsanwaltsfachangestellte?

Als Rechtsanwaltsfachangestellte kann man in verschiedenen Bereichen arbeiten. Man ist nicht darauf angewiesen in einer klassischen Anwaltskanzlei zu arbeiten – auch wenn hier wohl die meisten Rechtsanwaltsfachangestellten unterkommen.

Als Rechtsanwaltsfachangestellter kann man aber auch beispielsweise  in

  • Notariaten,
  • Inkassobüros, die das Geld offener Rechnungen bei Kunden eintreiben,
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen,
  • der Industrie

arbeiten.

Selbst wenn Sie also nicht in einer klassischen Rechtsanwaltskanzlei lernen sollten, so besteht später oft die Möglichkeit auch noch einmal zu wechseln.

Es gibt darüber hinaus auch Möglichkeiten zur Weiterbildung wie zum Beispiel den Rechtsfachwirt.

Dieser Artikel wurde am 26. September 2017 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.