Es ist wieder so weit – die Vorbereitungen für die Jura-Examen beginnen! Wenn du dich überfordert fühlst, keine Sorge, du bist nicht allein. Jeder Student und jede Studentin fühlt sich gleich. Der beste Weg, um Prüfungsangst zu bekämpfen, ist, vorbereitet zu sein, und das bedeutet, zu wissen, was dich im ersten juristischen Staatsexamen erwartet.

Im Juristenausbildungsgesetz deines Bundeslandes ist wortwörtlich festgelegt, welche Themen im Examen behandelt werden. Dieses Gesetz ist online verfügbar, und es ist eine gute Idee, es auszudrucken und sorgfältig zu lesen. So weißt du genau, welche Themen in der Prüfung vorkommen werden und welche nicht. Wenn du weißt, was dich erwartet, kannst du dich besser auf die Prüfung konzentrieren und deine Lernzeit effektiver nutzen.

Natürlich ist es nicht nötig, das Gesetz Wort für Wort auswendig zu lernen. Es ist aber wichtig, dass du dich mit den Themen vertraut machst, die behandelt werden. Auf diese Weise kannst du dich bei der Wiederholung auf diese Themen konzentrieren.

Wenn du weißt, was dich im Examen erwartet, kannst du ruhiger durchatmen und mit Zuversicht an die Prüfung herangehen.

Woher kommen die Themen für die Examensklausuren?

Woher kommen die Aufgaben im ersten Staatsexamen überhaupt? Der Großteil der Prüfungsaufgaben stammt von Hochschullehrern, nur 20 Prozent kommen aus der Praxis.

Natürlich erfahren die Professoren nicht, ob ihr – meist vom Prüfungsamt überarbeiteter – Vorschlag es ins Examen schafft. Alles bleibt streng geheim, und die ausgewählten Arbeiten werden in einem Safe aufbewahrt. Das bedeutet, dass die Hochschullehrer/innen, den Großteil der Prüfungsaufgaben stellen. Das bedeutet, dass eine größere Vielfalt an Aufgaben zur Auswahl steht, so dass es wahrscheinlicher ist, dass jeder Kandidat mindestens eine Aufgabe findet, die seinen Fähigkeiten entspricht. In jedem Fall ist klar, dass Hochschullehrer/innen bei der Gestaltung des ersten Staatsexamens eine Schlüsselrolle spielen.

Richter und Staatsanwälte haben im Übrigen auf ihren Aktendeckeln ein vordefiniertes Feld, auf dem sie ankreuzen können, ob die Akte für Prüfungszwecke geeignet ist. Sollte das der Fall sein, so wird die Akte nach Verfahrensende ans Landesjustiz-Prüfungsamt übermittelt, sodass hieraus eine Examensklausur erstellt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung nicht vergessen

Die Prüfungsvorbereitung kann für jeden Jurastudenten eine stressige Zeit sein. Als Examenskandidat musst du nicht nur den Stoff eines des gesamten Studiums im Examen können, sondern auch über die neueste Rechtsprechung informiert sein.

Es reicht jedoch nicht aus, nur die wichtigsten Entscheidungen zu lernen. Es ist auch wichtig zu erkennen, was derzeit rechtlich „en vogue“ ist. Indem du auf aktuelle Trends achtest, erhälst du einen Einblick in die Arten von Fragen, die in im Examen (Klausuren oder mündliche Prüfung) wahrscheinlich gestellt werden. Außerdem kannst du dich gerade in der mündlichen Prüfung besser positionieren, um überzeugende Argumente für deine Position vorzubringen. Wenn du dich über die neuesten rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden hältst, kannst du dir im Examen einen entscheidenden Vorteil verschaffen.

Dieser Artikel wurde am 19. November 2022 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.