Die Ausbildung im juristischen Referendariat bereitet junge Juristen formell gesehen am ehesten auf den Beruf des Richters vor. Denn immerhin erhalten Juristen mit Ablegen des zweiten Staatsexamens die sog. Befähigung zum Richteramt.

Dabei schlagen statistisch gesehen die meisten Juristen nach dem 2. Staatsexamen den Weg zum Anwaltsberuf ein.

In diesem Beitrag soll es daher um die Voraussetzungen für die Arbeit als Rechtsanwalt und Tipps für die Zulassung als Rechtsanwalt gehen.

  • Für die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt muss man

    • Volljurist sein, also das zweite juristische Staatsexamen bestanden und
    • die Zulassungsurkunde von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer erhalten

    haben.

  • Der Titel Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland erwerben kann und führen darf, wenn er besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet erworben hat. 

    Die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels regelt die die Fachanwaltsordnung (FAO), darunter fallen

    • die dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Stellen des Antrags
    • den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse im Fachgebiet
    • besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet

    Die Bundesrechtsanwaltskammer verleiht Fachanwaltstitel in folgenden Fachgebieten (Stand 01/2022):

    • Verwaltungsrecht
    • Steuerrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
    • Familienrecht
    • Strafrecht
    • Insolvenzrecht
    • Versicherungsrecht
    • Medizinrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Erbrecht
    • Transport- und Speditionsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Informationstechnologierecht
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Agrarrecht
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergaberecht
    • Migrationsrecht
    • Sportrecht

  • Wer in der juristischen Ausbildung das erste Staatsexamen erfolgreich ablegt, erhält nach einem Antrag an die Universität eine Urkunde mit einem akademischen Grad ausgehändigt.

    Je nach Universität ist das üblicherweise der Titel „Diplom-Jurist“ oder der „Magister Juris„.

  • Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, den viele juristische Fakultäten bzw. Fachbereiche der Hochschulen nach bestandener erster juristischer Prüfung bzw. erstem Staatsexamen auf Antrag der Absolventen oder automatisch verleihen.

    Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) berechtigt aber weder zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft noch ist man damit befähigt, in den höheren juristischen Staatsdienst eingestellt zu werden.

    Nicht zu verwechseln ist die akademische Bezeichnung Diplom-Jurist/in mit dem akademischen Grad Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Dipl. jur. oec.) bzw. Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH), der nach Abschluss eines eigenständigen Studiums vergeben wird.

  • Der Begriff Jurist ist ein akademischer Titel für Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften. Hier lassen sich zudem die Bezeichnungen Diplom-Jurist (nach dem 1. Staatsexamen) und Volljurist (nach dem 2. Staatsexamen) unterscheiden.

    Anwalt ist einer der Berufszweige, den man als Volljurist ausüben kann.  

  • Für die Zulassung als Rechtsanwalt muss ein Antrag zur Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt und einschließlich bestimmter Nachweise eingereicht werden.

    Offiziell erfolgt die Zulassung dann durch Aushändigung der Zulassungsurkunde.

  • Die Kosten für die Zulassung als Rechtsanwalt richten sich nach der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

    Bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg betragen die einmaligen Verwaltungsgebühren 100 Euro, jährliche Kammerbeitrag € 348,00 Euro (Stand 2021).

  • Die Rechtsanwaltskammer meldet sich in der Regel 2 bis 16 Wochen nach der Antragstellung und teilt dem Bewerber den Termin zur Zulassung mit.

  • Gründe, weswegen die Rechtsanwaltskammer die Anwaltszulassung widerrufen kann, sind z.B.:

    • Begehung einer Straftat
    • Gesundheitliche Gründe
    • Grundrechtsverwirkung
    • Vermögensverfall
    • Nebentätigkeit
    • Tätigkeit im öffentlichen Dienst
    • Keine Berufshaftpflichtversicherung
    • Missachtung der Kanzleipflicht

Was ist man nach dem 2. Staatsexamen Jura

Wer in der juristischen Ausbildung das zweite Staatsexamen erfolgreich ablegt, darf sich im Anschluss Rechtsassessor (oder Assessor juris bzw. Assessor iuris, kurz ass. jur. bzw. ass. iur.) nennen und erwirbt als Volljurist zugleich die Befähigung folgende juristischen Berufe ausüben:

  • Richter als Berufsrichter,
  • Staatsanwalt,
  • Rechtsanwalt,
  • Notar (außer Bezirksnotare in Württemberg).

Rechtsanwälte sind also Juristen, die beide Staatsexamina absolviert („Volljurist“) und zusätzlich eine Anwaltszulassung von der Rechtsanwaltskammer erhalten haben.

Anwaltszulassung

Um überhaupt als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen, benötigt man eine Zulassung als Rechtanwalt, die von der Rechtsanwaltskammer vergeben wird.

Wer unbefugt diese Berufsbezeichnung trägt, macht sich wegen „Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ gem. § 132 StGB strafbar. Betroffenen drohen dann Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder hohe Geldstrafen.

Den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt kann jeder Volljurist stellen, also Personen

  • die das zweite juristische Staatsexamen bestanden haben und
  • die weiteren allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gehören insbesondere

Zulassung Rechtsanwalt - Die Voraussetzungen

  • geordnete finanzielle Verhältnisse
  • keine Vorstrafen
  • Verzicht auf mit der Anwaltszulassung unvereinbare Tätigkeiten
  • eine Berufshaftpflichtversicherung

Die Höhe der jeweiligen Kosten für die Zulassung wird von den örtlichen Rechtsanwaltskammern bestimmt und unterteilen sich in die Kosten für die Erstzulassung, einen fortlaufenden Jahresbeitrag und Kosten, wenn der OLG-Bezirk gewechselt wird.

Zulassung Rechtsanwalt - Die Kosten

  • Erstzulassung: zwischen 100 und 400 Euro
  • Jahresbeitrag: zwischen 160 und 335 Euro, für Berufsanfänger ca. 100 Euro
  • Wechsel des OLG-Bezirks: zwischen 50 und 225 Euro

Eine Besonderheit besteht im Übrigen für Anwälte und Anwältinnen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU und der WTO. Jene Anwälte werden auf Antrag nicht zur Rechtsanwaltschaft „zugelassen“, sondern in die Rechtsanwaltskammer „aufgenommen“. 

Berufshaftpflichtversicherung abschließen als Anwalt

Es ist gesetzlich nach § 51 BRAO für Rechtsanwälte verpflichtend vorgeschrieben, eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abzuschließen, die aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren ergeben können und zwar mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro pro Versicherungsfall.

Diese Haftungsrisiken als Rechtsanwalt resultieren z.B. aus einer fehlerhaften Beratung, die zu einem Schadensfall bei dem Mandanten führt.

Nur bei dem Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung kann im Übrigen auch eine Zulassung als Anwalt beantragt werden.

Arbeitet man als angestellter Rechtsanwalt, schließt regelmäßig die Kanzlei als Arbeitgeber die Versicherung ab. Diese Kosten werden dann oft als geldwerter Vorteil lohnversteuert, sodass Du diese später als Werbungskosten geltend machen kannst.

Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung variieren je nach Anbieter und Tarif, liegen aber meistens nicht über 10 Euro pro Monat.

Zulassung als Rechtsanwalt beantragen

Um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss ein Zulassungsantrag bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt werden.

Unterschieden werden kann dabei zwischen der

  1. Neuzulassung als Rechtsanwalt
  2. Kammerwechsel und
  3. Wiederzulassung als Rechtsanwalt.

Pro OLG-Bezirk gibt es jeweils eine Rechtsanwaltskammer. Welche Rechtsanwaltskammer für Deine Zulassung als Rechtsanwalt zuständig ist, richtet sich also nach dem Bezirk, in dem Du Deine Anwaltstätigkeit aufnehmen möchtest.

Handelt es sich um keine Neubeantragung, weil der Kanzleisitz verlegt wird oder Du aufgrund eines Jobwechsels Deine Tätigkeit in einem anderen Bezirk fortführst, musst Du den Wechsel in die jeweilige Rechtsanwaltskammer beantragen.

Welche Rechtsanwaltskammer zuständig ist, bestimmt sich nach dem Bezirk, in dem ihr eure Tätigkeit aufnehmen wollt, vgl. § 27 Abs.1 BRAO.

Der Antrag kann online heruntergeladen und muss ausgefüllt, unterschrieben unter Beifügung der notwendigen Anlagen per Post oder auf elektronischem Wege an die Rechtsanwaltskammer gesendet werden.

Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg beantragen

In Hamburg müssen angehende Rechtsanwälte den Zulassungsantrag an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer senden an:

An den
Vorstand der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Valentinskamp 88
20355 Hamburg

Soweit Bewerber den Antrag ausschließlich in elektronischer Form stellen, müssen sämtliche elektronischen Dokumente durch einen Notar beglaubigt werden.

Für Hamburger Anwälte kann der Antrag auf der Seite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer heruntergeladen werden.

Zulassungsantrag Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Zu den notwendigen Anlagen für den Zulassungsantrag als Rechtsanwalt gehören

Zulassungsantrag Rechtsanwalt - Notwendige Unterlagen

  • Lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • amtlich beglaubigte Kopie des zweiten Staatsexamens
  • Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades
  • Anlage zum Antrag betreffend Angaben zur Vereidigung/ Entrichtung der Verwaltungsgebühr/Kammerbeitrag

Zu beachten ist, dass der Abschluss des Zulassungsverfahrens in aller Regel bis zu sechs Wochen dauern kann.

Fragebogen Anwaltszulassung

Teil des Zulassungsantrags ist ein mehrseitiger Fragebogen, bei dem die angehenden Rechtsanwälte u.a. folgende Fragen wahrheitsgemäß beantworten müssen.

Müssen einige der Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, kann die Zulassung zur Anwaltschaft versagt werden.

Zulassungsantrag Rechtsanwalt - Fragebogen

  • Haben Sie bereits anderweitig oder früher eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (auch als Syndikusrechtsanwalt) beantragt?
  • Waren Sie schon einmal Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA), das derzeit nicht aktiv ist?
  • Ist Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bereits einmal versagt, widerrufen oder zurückgenommen worden?
  • Haben Sie nach einer Entscheidung des BVerfG ein Grundrecht verwirkt?
  • Fehlt Ihnen infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentliche Ämter?
  • Wurden Sie durchrechtskräftiges Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen und sind seit Rechtskraft des Urteils noch nicht 8 Jahre verstrichen?
  • Sind Sie im Verfahren über die Richteranklage aus dem Richteramt entlassen worden?
  • Ist gegen Sie im Disziplinarverfahren auf Entlassung aus dem Dienst in der Rechtspflege rechtskräftig erkannt worden?
  • Sind gegen Sie strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8 BZRG) verhängt worden?
  • Sind gegen Sie Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten gemäß § 10 BZRG ergangen?
  • Sind oder waren gegen Sie Strafverfahren, Disziplinarverfahren, anwaltsgerichtliche Verfahren oder Ermittlungsverfahren (zu diesen Verfahrensarten) anhängig?
  • Bekämpfen Sie die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise?
  • Leiden Sie an einer Sucht oder bestehen sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Anwaltsberufes hindern können?
  • Wollen Sie nach Ihrer Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben?
  • Befinden Sie sich im Vermögensverfall?
  • Ist gegen Sie ein Insolvenzverfahren eröffnet worden?
  • Sind Sie in einem der vom Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnisse (§ 26 Abs. 2 InsO, § 915 ZPO) eingetragen?
  • Sind oder waren Sie Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit?

Vereidigung als Rechtsanwalt

§ 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) schreibt vor, dass der Bewerber für den Rechtsanwaltstitel grundsätzlich auch einen Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten hat.

Vereidigung als Rechtsanwalt - Das müssen Anwälte schwören

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Ohne religiöse Beteuerung kann alternativ folgendes Gelöbnis geleistet werden:

„Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.“

Nach der Vereidigung vor der Rechtsanwaltskammer erhalten die Bewerber die Zulassungsurkunde, womit die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wirksam wird.

Erst dann dürfen Juristen ihre Anwaltstätigkeit auch unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“ ausüben.

Übrigens: Auf der Seite des bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis kann jeder überprüfen, ob eine bestimmte Person in Deutschland wirklich als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Anwaltszulassung verlieren

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt oder Rechtsanwälte erhalten Anwälte nicht zwingend auf Lebenszeit. Es gibt Versagungs- und Widerrufsgründe, bei denen die Rechtsanwaltskammer den Titel wieder nachträglich entziehen kann.

Insbesondere bei der Verletzung von Hauptpflichten als Rechtsanwalt kann der Widerruf der Zulassung drohen.

Zu den Pflichten als Rechtsanwalt gehören:

  • Unabhängigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Verbot der Vertretung der widerstreitenden Interessen

Außerdem kann die Rechtsanwaltskammer bei der Begehung von bestimmten Straftaten die Zulassung widerrufen.

Zu den hierfür relevanten strafrechtlichen Verurteilungen gehören vor allem Straftaten,

  • die berufsbezogen sind (also z.B. die Untreue und Betrug) oder
  • den Verlust von Vertrauen und Ansehen auslösen.

Im Übrigen genügt hier auch eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit.

Aber auch langfristig gesundheitliche Probleme können tatsächlich den Entzug des Anwaltstitels zur Folge haben.

Das hat den Hintergrund, dass die Interessen der Rechtssuchenden gewahrt werden sollen.

Führt die Erkrankung also dazu, dass der Anwalt nicht mehr dazu in der Lage ist, eine angemessene Rechtsberatung zu leisten, kann der Widerruf drohen. Gerade in diesen Fällen ist aber eine Wiederzulassung wahrscheinlich, sofern die gesundheitlichen Gründe nicht mehr vorliegen, weil der betroffene Anwalt z.B. eine erfolgreiche Therapie begangen hat.

In der Theorie kann die Rechtsanwaltskammer zudem solchen Anwälten ihre Zulassung entziehen, wenn diesen vom Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht abgesprochen wurde, also eine Grundrechtsverwirkung vorliegt.

Denkbar sind hier ein Missbrauch der Meinungsfreiheit zum „Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Das ist in der Praxis aber bislang nicht vorgekommen.

Insbesondere bei Insolvenzverfahren gegen einen Anwalt oder wenn er im Verzeichnis des Vollstreckungsgerichts eingetragen ist, kann außerdem der Widerruf der Anwaltszulassung drohen, wenn man als Anwalt seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Dahinter steht der Interessenschutz der rechtssuchenden Mandanten. Allerdings kann man als Anwalt auch hier dem Widerruf entgegenwirken, wenn man die Forderungen zurückzahlt oder eine geordnete Vermögensaufstellung vorweist.

Im Hinblick auf die Aufnahme einer Nebentätigkeit parallel zum Anwaltsberuf gilt grundsätzlich:

Die Nebentätigkeit muss mit dem Beruf des Anwalts vereinbar sein und die Ausübung des Berufes in einem gewissen Maße zulassen.

Um dem entgegenzuwirken, kann der Arbeitgeber eine sogenannte Freistellungserklärung ausfüllen, welche es dem Anwalt erlaubt, auch während seiner Arbeitszeiten seine Anwaltstätigkeiten auszuüben. Die Rechtsanwaltskammer prüft, ob die Nebentätigkeit mit der Anwaltspraxis vereinbar ist.

Jedoch kann ein zeitlicher Umfang von bis zu 30 Wochenstunden im Regelfall als zeitlich unbedenklich gelten.

Inhaltlich sind bestimmte Tätigkeiten, wie die als Makler oder als Geschäftsführer problematisch, wenn die Gesellschaft mit Finanzdienstleistungen, Immobilien oder Versicherungen vermittelt oder damit handelt.

Ebenfalls zum Widerruf der Zulassung führt die Aufnahme folgender Tätigkeiten:

  • Beamter auf Lebenszeit
  • Richter
  • Berufssoldat

Hintergrund ist, dass die Anwaltstätigkeit nicht unter staatlichem Einfluss stehen soll. Ausnahmen bestehen dann, wenn einer der Berufsbilder nur vorübergehend ausgeübt werden soll oder man als Richter auf Probe ernannt wird.

Wer Rechtsanwalt ist, muss außerdem in seinem Kammerbezirk eine Kanzlei einrichten und unterhalten (sog. Kanzleipflicht).

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, als angestellter Rechtanwalt in einer Anwaltskanzlei oder als Syndikusrechtsanwalt bei einem Unternehmen zu arbeiten.

Widerrufsgründe Anwaltszulassung

  • Begehung einer Straftat
  • Gesundheitliche Gründe
  • Grundrechtsverwirkung
  • Vermögensverfall
  • Nebentätigkeit
  • Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Keine Berufshaftpflichtversicherung
  • Missachtung der Kanzleipflicht

Wurde die Zulassung widerrufen, ist unter bestimmten Voraussetzungen aber auch eine Wiederzulassung möglich.

Insbesondere beim Widerruf aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen kann die Rechtsanwaltskammer nach erfolgreicher Therapie oder Vermögensaufbau im individuellen Fall wieder einer Zulassung als Rechtsanwalt stattgeben.

Auch nach einem schweren strafrechtlichen Vergehen wie einem Betrug haben Anwälte nach rund 15 bis 20 Jahren wieder die Möglichkeit, als Rechtsanwalt tätig zu sein, wenn sie in dieser Zeit straffrei geblieben sind. Das obliegt aber stets wie sie oft einer Einzelfallentscheidung durch die Rechtsanwaltskammer.

Checkliste für den Einstieg in die Anwaltschaft

4 Schritte zum Beruf des Rechtsanwalts

  1. Abschluss der juristischen Ausbildung als Volljurist
  2. Berufshaftpflichtversicherung abschließen
  3. Zulassung als Rechtsanwalt
  4. Vereidigung bei der Rechtsanwaltskammer

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Dieser Artikel wurde am 18. Januar 2022 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.