Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist für viele Stundenten, Absolventen oder Promovierende ein einträgliches Geschäft.

Es können erste Praxiserfahrungen gesammelt, berufliche Kontakte geknüpft und auch die Geldbörse aufgebessert werden.

Wie hoch ist nun aber als wissenschaftlicher Mitarbeiter das Gehalt in einer Kanzlei?

Das kommt wie immer drauf an.

Der Markt ist intransparent

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass der Markt im höchsten Maße intransparent ist. Natürlich ist es wie oft: Je größer die Kanzlei, umso größer auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Gehalt als wissenschaftlicher Mitarbeiter entsprechend solide ist.

Die großen amerikanischen Kanzleien zahlen mit Abstand am besten. Es kommt durchaus vor, dass wissenschaftliche Mitarbeiter im juristischen Bereich der größten Kanzleien zwischen 500 und 1000 Euro pro Wochenarbeitstag erhalten.

Die Abrechnung erfolgt pro Wochenarbeitstag – mit bis zu 1.000 Euro

Die Abrechnung pro Wochenarbeitstag ist dabei meist ungewohnt. Denn gemeint ist damit nicht, dass für jeden Wochentag, an dem der WissMit anwesend ist, auch dieser Betrag gezahlt wird. Vielmehr orientiert sich das Gehalt an der Anzahl der Tage pro Woche.

Arbeitet man jede Woche vier Tage, dann wird der Satz pro Wochenarbeitstag mal vier genommen und man hat das Monatsgehalt. Dieses würde also bei einer Vier-Tage-Woche und 500 € pro Wochenarbeitstag bei 2.000 € liegen.

In kleineren Kanzleien liegt das Gehalt oft eher zwischen 250 und 400 € pro Wochenarbeitstag, je nach Rechtsgebiet, Ausrichtung und persönlichem Verhandlungsgeschick.

  • Milbank 1.000 €
  • Ashurst 800 €
  • Bird & Bird 800 €
  • DLA Piper 800 €
  • Noerr 800 €
  • Simmons & Simmons 720 €
  • Norton Rose 625 €
  • Voelker & Partner 450 €

Quelle: https://www.azur-online.de/geld/gehaelter-fuer-wissenschaftliche-mitarbeiter-2018

Wie viel die Kanzleien zahlen, ist meist nicht offiziell ausgeschrieben. Vielmehr wird das Gehalt erst in den Gesprächen verraten und hängt auch dann von den persönlichen Qualifikationen ab: Wie gut sind die Noten, bestehen besondere Kenntnisse, war der Kandidat eventuell schon einmal in anderen Kanzleien und hat Erfahrung?

Das Gehalt als WissMit herauszufinden, geht also am besten wie folgt:

  • die Gehaltsvorstellung schon in die Bewerbung schreiben
  • Vergleich von Kanzleien, z.B. bei Azur
  • Mundpropaganda – meist spricht sich schnell herum, wie viel welche Kanzlei ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern zahlt
  • Frage im Vorstellungsgespräch

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht nur an das Gehalt denken

Während manche Juristen lediglich an das Gehalt denken, den Studienkredit abbezahlen wollen oder mitnehmen wollen „was geht“, sind andere auch darauf bedacht, die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter dazu zu nutzen, eine Kanzlei kennenzulernen.

Dabei ist genau das oft für beide Seiten interessant. Jurastudenten können in exotische Rechtsgebiete schnuppern und auch die Kanzlei kann herausfinden, ob ein Kandidat passt.

Einige der Anwälte, die heute bei O&W Rechtsanwälte arbeiten, haben als wissenschaftliche Mitarbeiter klein angefangen und leiten heute einen eigenen Arbeitsbereich. Wir starten in der Regel für einen kurzen umrissenen Zeitraum mit 350 – 370 € pro Wochenarbeitstag bei Beginn der Tätigkeit.

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Diese Zeit nutzen wir, damit wissenschaftliche Mitarbeiter sich beweisen können. Wer das tut, zupackt und gute Lösungen entwickelt, der kann bis zu 650 € pro Wochenarbeitstag bei O&W Rechtsanwälte erhalten.

Darüber hinaus legen wir neben dem Verdienst aber viel mehr Wert darauf, dass unsere WissMits jede Menge lernen, immer einen persönlichen Ansprechpartner haben und nicht bloß als Subsumtions- und Recherchemaschinen gebucht werden. Wir möchten vielmehr die Chance nutzen, neue potenzielle Mitstreiter für die Zeit nach dem 2. Examen zu finden.

Passt die Kanzlei zu mir?

Abgesehen vom Gehalt sollte man sich daher fragen, ob die Kanzlei auch insgesamt zu einem passt. Angenommen das Gehalt ist zwar vierstellig

  • Aber wie stark wird man in die Mandatsarbeit eingebunden?
  • Darf man alleine zu Gericht?
  • Arbeitet man nur an Gutachten oder Recherchen oder wird auch in die strategische Planung als wissenschaftlicher Mitarbeiter einbezogen?
  • Wie gut sind die Chancen in der Kanzlei für eine spätere Referendarstation oder gar einen Job als Anwalt zu bleiben?
  • Wie ist die Unternehmenskultur, wie die Kollegen und wie die Atmosphäre?

Alle diese Fragen sollte man sich neben der Frage nach dem Gehalt als wissenschaftlicher Mitarbeiter stellen. Meist bietet es sich an, auch bei kleineren Kanzlei einmal vorstellig zu werden und darüber zu sprechen, wie die Aufgaben aussehen werden und ob man das Team kennenlernen kann.

Zudem gilt folgende Faustregel: Je länger man der Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter treu bleibt, umso besser sind die Chancen auf ein gutes Gehalt. Denn wer nur wenige Wochen oder Monate bleibt, ist für eine Kanzlei oft uninteressant. Gerade, wenn die Einarbeitungsphase beendet ist, ist der wissenschaftliche Mitarbeiter auch schon wieder weg.

Richtig gute Chancen auf ein ordentliches Gehalt hat man als Jurist dann, wenn man mindestens ein Jahr vor hat zu bleiben. Eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Promotion oder bis zum Referendariat ist daher oft am lukrativsten.

Dieser Artikel wurde am 19. Juli 2019 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Katharina Scharf ist Mitarbeiterin für unseren Karriereblog. Sie bloggt regelmäßig über Themen der juristischen Ausbildung, dem Studium, Examen und Referendariat. Sie kann hierzu aus erster Hand berichten, da sie sich selbst gerade in der Examensvorbereitung befindet und weiß, welche Themen zur juristischen Karriere relevant sind.