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Bei einem Wash-Out handelt es sich um eine besondere Verrechnungsmethode in Lieferkontrakten. In diesen Fällen wird die Ware nicht physisch geliefert. Vielmehr findet zwischen den Parteien eine Differenzabrechnung statt.

Diese Methode findet vor allem in Kontrakten des Getreide- und Futtermittelhandels sowie im Handel mit Ölen und Fetten Anwendung. Sowohl die Verträge von GAFTA / FOSFA als auch die Einheitsbedingungen sehen Klauseln hierfür vor.

Im Regelfall würde in einer Lieferkette jede Partei den vollständigen Kaufpreis an ihren jeweiligen Verkäufer zahlen und erhielte vom eigenen Käufer den vollständigen Kaufpreis ausbezahlt. Dieses ist oft nicht praktikabel. Zudem fallen höhere Bankgebühren an, wenn der vollständige Kaufpreis transferiert werden muss.

Die Abrechnung erfolgt daher anhand eines Basispreises. Dieser wird nach einer bestimmten Methode ermittelt, die der Kontrakt vorsieht. Die Differenz zwischen dem Basispreis und dem jeweiligen Kontraktpreis bildet dann die Grundlage für die gegenseitige Verrechnung. Dabei bleibt ein gutes Geschäft ein gutes Geschäft und ein schlechtes ein ebensolches.

Taucht eine Partei in der Lieferkette zwei mal auf, ist die Lieferkette in sich geschlossen, sodass ein sogenannter „circle“ vorliegt. In diesen Fällen unterbleibt auch die Lieferung der Ware und es wird nur noch eine Preisabrechnung vorgenommen.

Durch die Vielzahl der in einer Lieferkette beteiligten Personen treten schnell rechtliche Schwierigkeiten auf. Insbesondere, wenn eine der Parteien im Ausland ansässig ist, muss richtig reagiert werden.

O&W Rechtsanwälte ist auf Wash-Out Kontrakte spezialisiert und insbesondere die Kontraktpraxis nach Einheitsbedingungen, GAFTA, FOSFA, GROFOR. Sprechen Sie uns gerne an.

Dieser Artikel wurde am 1. Januar 2012 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.