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Bei einem Kontrakt handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien. Eine Definition für den Kontrakt findet sich in den deutschen Gesetzen nicht. Der Kontrakt ist mit dem Begriff „Vertrag“ gleichbedeutend.

Der Begriff des Kontraktes ist gerade im Getreide- und Futtermittelhandel üblich. Hier liegen den Kontrakten häufig Standardverträge, wie die Einheitsbedingungen im Getreidehandel zugrunde.

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