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Bei einem Kontrakt handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien. Eine Definition für den Kontrakt findet sich in den deutschen Gesetzen nicht. Der Kontrakt ist mit dem Begriff „Vertrag“ gleichbedeutend.

Der Begriff des Kontraktes ist gerade im Getreide- und Futtermittelhandel üblich. Hier liegen den Kontrakten häufig Standardverträge, wie die Einheitsbedingungen im Getreidehandel zugrunde.

Dieser Artikel wurde am 31. Dezember 2011 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.