Bereits im März 2020 hatte der Europäische Rat grünes Licht gegeben. Anfang Juni hat nun auch Vietnam das Freihandelsabkommen EU-Vietnam seinerseits verbindlich bestätigt. Inkrafttreten wird das Abkommen am 01. August 2020.

Durch das Freihandelsabkommen EU-Vietnam und den damit verbundenen Abbau von Zollschranken werden die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Partnern erleichtert. Auch das vietnamesische Arbeitsrecht bekommt eine Reform und wird an internationale Standards angepasst.

Ziel des Abkommens ist es, 99 % aller Zölle innerhalb von 7 Jahren abzubauen und die Exporte aus der EU in den Vietnam um 8,3 Milliarden Euro zu steigern.

Vor allem die Zollsenkungen in den Branchen Chemie, Pharmazie und Maschinen sollen europäische Waren attraktiver und konkurrenzfähiger machen. Dadurch wird die Bedeutung der EU als Absatzmarkt für vietnamesische Waren weiter zunehmen.

Vor allem deutsche Unternehmen dürften von dem Vertrag profitieren – denn rund 33 % aller EU-Exporte nach Vietnam stammen aus Deutschland.

Welche Auswirkungen hat das Abkommen aber konkret auf die Präferenzen und Zölle?

Zölle EU/Vietnam durch FHA zu 99 % abgeschafft

Mit dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam werden nahezu alle Zölle (ca. 99 %) für Ursprungswaren, die zwischen der EU und dem Vietnam bestehen, abgeschafft.

Was die EU-Exporte in den Vietnam betrifft, so werden 65 % der Zölle ab Inkrafttreten der Vereinbarung, also am 01. August 2020, abgeschafft. Fast alle restlichen Zölle werden innerhalb der nächsten 10 Jahre wegfallen.

EU-Exporte in den  Vietnam

65 % aller Exportzölle werden mit dem 01. August 2020 abgeschafft.

Fast alle Maschinenbauerzeugnisse können ab August zollfrei nach Vietnam eingeführt werden, ein großer Teil von Pharmazeutika ebenfalls. Die Zollsenkung im Bereich von Kraftfahrzeugen erfolgt schrittweise: Hier ist die Einfuhr erst in 10 Jahren zollfrei.

Bei den Importen aus dem Vietnam in die Union entfallen bereits 71 % der Zölle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Über die nächsten 7 Jahre folgt dann schrittweise die Abschaffung der restlichen Zölle.

Vietnam-Importe in die EU

71 % aller Importzölle werden mit dem 01. August 2020 abgeschafft.

Eine Einschränkung gibt es im Bereich sensibler Agrarerzeugnisse – hier wird Einfuhrmenge weiterhin durch Importquoten begrenzt. Für Waren wie Zucker und zuckerreiche Produkte, Reis, Mais, Knoblauch, Pilze, Eier oder Thunfisch bleiben nach wie vor Zollkontingente bestehen.

WarengruppeAlter Zollsatz Neuer Zollsatz
Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse
(Kap. 1-24)
0-55 %Zollfreiheit je nach Produkt
bei Inkrafttreten oder nach 5, 7, 10 oder 15 Jahren
oder Kontingente
Chemie, Pharmazeutika
(Kap. 25-38)
0-25 %Zollfreiheit ab Inkrafttreten für einige Waren
Andere Waren: nach 3, 5, 7 oder 10 Jahren
Kunststoffe, Leder- und Holzwaren
(Kap. 39-49)
0-35 %Zollfreiheit nach 3, 5, 7 oder 10 Jahren
Textil, Bekleidung
(Kap. 50-67)
0-30 %70 % der Waren zollfrei ab Inkrafttreten
Andere Waren: nach 3, 5 oder 7 Jahren
Steine, Keramik, Porzellan etc.
(Kap. 68-83)
0-45 %Zollfreiheit je nach Produkt bei Inkrafttreten oder nach 5, 7, 10 Jahren
Maschinen, Elektronik
(Kap. 84-85)
0-30 %Zollfreiheit bei Inkrafttreten für einen Großteil der Waren
Andere Waren: nach 5 oder 7 Jahren
Beförderungsmittel
(Kap. 86-89)
0-78 %Zollfreiheit 10 Jahre nach Inkrafttreten
Instrumente, Messgeräte
(Kap. 90-93)
0-25 %Zollfreiheit ab Inkrafttreten für einen Großteil der Waren
Möbel, Sonstiges
(Kap. 94-97)
0-25 %Zollfreiheit nach 3 Jahren

Ursprungsnachweise Vietnam

Das Freihandelsabkommen EU-Vietnam gewährt Unternehmen zollfreie Einfuhr. Hierfür müssen die Waren ihren Ursprung in der EU oder Vietnam haben. Unternehmen müssen hierbei den richtigen Ursprungsnachweis führen.

Für EU-Unternehmen, die Waren in den Vietnam exportieren, gilt die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Ursprungsnachweis. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro ist der Nachweis von einem registrierten Ausführer (REX) zu erbringen. Für die Registrierung ist die zuständige Zollbehörde verantwortlich, in Deutschland ist das das zuständige Hauptzollamt.

Ursprungsnachweis für EU-Exporte

EU-Unternehmen sollten sich als REX registrieren lassen, um vom Freihandelsabkommen mit Vietnam zu profitieren.

Vietnamesische Ausführer können ebenfalls gilt die Ursprungserklärung als Präferenznachweis bis zu einem Warenwert von 6.000 Euro nutzen. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro ist aber eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 auszustellen.

Gleichwohl besteht auch nach dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam weiterhin die Möglichkeit, das APS-System während einer Übergangsphase zu nutzen: Das APS gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens parallel.

Lieferantenerklärungen

Da das Abkommen am 12. Juni 2020 von der EU veröffentlicht wurde, können Unternehmen Vietnam auch bereits auf den Lieferantenerklärungen angeben.

Arbeitsrechtsreform durch Freihandelsabkommen EU-Vietnam

Teil des Freihandelsabkommens EU-Vietnam ist auch eine umfassende Reform im vietnamesischen Arbeitsrecht: Vietnam ist künftig auch dazu verpflichtet, sich an wesentliche Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu halten.

Hierzu gehört u.a. die Vorgabe, freie Gewerkschaften zuzulassen und das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.

Hierzu wurden auf Seiten des Vietnams bereits erste Schritte unternommen:
So wurde 2019 eine neue Fassung des Arbeitsgesetzbuches verabschiedet und das IAO-Übereinkommen Nr. 98 (Recht zu Kollektivverhandlungen) ratifiziert. Auch die Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und Zwangsarbeit werden vom Vietnam zeitnah unterschrieben.

Internationale Sozial- und Umweltstandards

Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EU-Vietnam werden auch viele bestehende nichttarifäre Hemmnisse in der Handelsbeziehung zum Vietnam beseitigt. Neben den handelspolitischen Aspekten geht Vietnam auch viele Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz und soziale Entwicklung ein.

So soll der vietnamesische Wirtschaftsmarkt verstärkt Dienstleistungen und öffentliche Aufträge aus der Union entgegennehmen. Durch einen besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen können künftig daher auch europäische Unternehmen gleichberechtigt teilnehmen. Insbesondere die Beschaffung von Pharmazeutika wird im Vietnam auf europäische Anbieter ausgeweitet.

Daneben ermöglicht es das Freihandelsabkommen EU Vietnam auch effektiver gegen Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen.

Zusätzlich enthält das Abkommen auch Regelungen im Bereich des Rechts am geistigen Eigentum und wichtige Maßnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft forcieren.

Außerdem verpflichtet sich Vietnam, wesentliche Bestimmungen von Übereinkommen der Vereinten Nationen einzuhalten, so z.B. im Bereich des Klima- und Artenschutzes.

Investitionsschutzabkommen

Die EU und Vietnam haben sich neben dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam auch auf ein Investitionsschutzabkommen geeinigt – dieses muss aber noch in allen EU-Mitgliedstaaten einzeln abgesegnet werden. Das Abkommen wird die bestehenden bilateralen Verträge zwischen dem Vietnam und den Mitgliedstaaten ersetzen.

Dieser Artikel wurde am 10. Juli 2020 erstellt. Er wurde am 20. Juli 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.