Am 25. Februar 2023 hat die EU neue Sanktionen beschlossen, um den Handel mit Russland weiter einzuschränken. Hintergrund war die Feststellung, dass auch ein Jahr nach Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine die russische Wirtschaft trotz zahlreicher Sanktionen nur geringfügig im Vergleich zum Vorjahr geschwächt ist. Der russische Präsident Putin selbst hatte nur wenige Tage zuvor die westlichen Sanktionen in einer Rede für gescheitert erklärt.
Wegen der Umgehung der Russland Sanktionen wird gegen Sie ermittelt?
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Erweiterung der sanktionierten Güter
Mit dem „10. Sanktionspaket“ wurden unter anderem die Listen mit den aufgeführten sanktionierten Güter erheblich erweitert. Es wurden u.a. weitere Waren als Güter mit doppeltem Verwendungszweck qualifiziert und diverse Güter in die Auflistung aufgenommen, die die Waren und Technologien aufzählen, die zur Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektor beitragen. Hierzu zählen unter anderem Wärmebildkameras oder elektrisch integrierte Schaltungen.
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Verbot der Durchfuhr russischer Hoheitsgebiete
Neu ist ebenfalls, dass nunmehr auch die Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Rüstungsgütern durch russische Hoheitsgebiete sanktioniert ist. Die Durchfuhr war – im Gegensatz zur Aus- und Einfuhr und Verbringung – bislang noch nicht ausdrücklich sanktioniert. Hier sollten daher insbesondere Spediteure künftig genauestens prüfen, ob ein beabsichtigter Transport, der durch das russische Hoheitsgebiet führt, noch durchgeführt werden darf.
Aufnahme sanktionierter Organisationen und Personen
Ferner wurde die Liste sanktionierter Organisationen und Personen erheblich erweitert. Hiervon erfasst sind nunmehr auch Organisationen aus Drittländern, die Russland mit Militärgütern in Umgehung der Sanktionen beliefern.
Wir raten vor dem Hintergrund der erneuten umfassenden Verschärfung umso mehr, weiterhin sorgfältig zu prüfen, ob Ihre Geschäftstätigkeiten zulässig sind.
Erhöhter Ermittlungsdruck
Unmittelbar bevor das neue Sanktionspaket erlassen wurde, hat Wirtschaftsminister Robert Habeck noch einmal betont, dass künftig die strafrechtliche Verfolgung von Sanktionsverstößen ausgeweitet werden soll. Dies gelte insbesondere für Umgehungsgeschäfte. Hierzu hatten wir bereits ausführlicher berichtet.
Sollte gegen Sie oder Ihr Unternehmen wegen vermuteter Verstöße gegen die Russland-Sanktionen ermittelt werden, oder sollten Sie diesbezüglich als Zeuge von den Zollbehörden oder Staatsanwaltschaften vernommen werden, raten wir Ihnen, kurzfristig Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.