Verbindliche Zollauskünfte richtig einsetzen
Verbindliche Zollauskünfte richtig einsetzen

Verbindliche Zollauskünfte richtig einsetzen

Wie verbindliche Zolltarifauskünfte Geld sparen helfen und Sicherheit geben.

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Das Zollrecht ist komplex genug. Gut, dass der Zoll ein wenig hilft. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind für jeden Importeur ein wichtiges Instrument, um vor Abschluss seiner Handelsgeschäfte Rechtssicherheit für Importzölle zu erlangen. Diese Broschüre gibt Ihnen Tipps und Tricks an die Hand, wie Sie verbindliche Zolltarifauskünfte zu Ihren Gunsten nutzen können.

Vorteile von Auskünften nutzen

Mittels einer verbindlichen Zolltarifauskunft können Sie die Zollbehörden europaweit an eine erteilte Auskunft hinsichtlich der zollrechtlichen Einordnung der Ware binden. Ihnen werden so die Kalkulation Ihrer Geschäfte, sowie die hochkomplexe Zollabfertigung erleichtert. Auch kann eine Zolltarifauskunft vor strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen falscher Zollanmeldungen schützen.

  • So geht es: Erfahren Sie, wie Sie eine vZTA beantragen
  • Importkalkulation optimieren: Welche Vorteile die vZTA Ihnen bringt
  • Aufpassen bei falschen Auskünften: Gegen falsche vZTAs müssen Sie vorgehen
  • Welche Auskünfte der Zoll sonst noch gibt

Verbindliche Zolltarifauskunft – was, wenn der Zoll sich irrt?

Was aber ist zu tun, wenn der Zoll entgegen des eigenen Antrages die Ware anders und ungünstiger in den Zolltarif einordnet? Dann muss in jedem Fall schnell gehandelt werden. Sonst verkehren sich die Vorteile einer Auskunft plötzlich in Nachteile.

Die Broschüre „Zollauskünfte richtig einsetzen“ richtet sich insbesondere an Import- und Exportverantwortliche in Unternehmen und Geschäftsführer in international tätigen Unternehmen, die einschätzen wollen, wie der ihre Importe und Exporte zollrechtlich zu bewerten sind.

Fordern Sie sich jetzt unsere Broschüre an. Sollten Fragen rund um das Recht der Zolltarifauskünfte bestehen, so freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Aus dem Inhalt

Lesen Sie vorab schon einmal die Einleitung unserer Broschüre „Verbindliche Zolltarifauskünfte richtig einsetzen“:

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sollen dem Importeur die Möglichkeit geben vor Abschluss seiner Handelsgeschäfte Rechtssicherheit zu erlangen.
Mittels einer verbindlichen Zolltarifauskunft kann er die Zollbehörden europaweit an eine erteilte Auskunft hinsichtlich der zollrechtlichen Einordnung der Ware binden. Wirtschaftsbeteiligten soll so die Kalkulation ihrer Geschäfte, sowie die hochkomplexe Zollabfertigung erleichtert werden. Auch kann eine Zolltarifauskunft vor strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen falscher Zollanmeldungen schützen.

Was aber ist zu tun, wenn der Zoll entgegen des eigenen Antrages die Ware anders und meist ungünstiger in den Zolltarif einordnet? Diese Problematik sehen wir alltäglich in unserer Beratungspraxis. Teilweise differieren die Zollsätze um bis zu 15%. Die Einreihung in den Zolltarif kann einerseits deswegen ungünstiger ausfallen, da ein höherer Drittlandszollsatz gilt. Andererseits können auch zusätzliche Maßnahmen mit einer anderen Warentarifnummer verknüpft sein, wie beispielsweise Antidumpingzölle. Was dem Importeur also eigentlich nutzen soll, kann sich schnell als großes Problem herausstellen.

Ist eine vZTA nämlich einmal ausgestellt worden, dann bindet sie nicht nur alle Zollbehörden, sondern nach aktueller Rechtslage auch das Unternehmen europaweit. Versäumt der Importeur ein Rechtsmittel einzulegen, ist er im ungünstigsten Fall für die Importe der nachfolgenden drei Jahre an die ungünstige Einreihung gebunden.

Alles über verbindliche Zolltarifauskünfte