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Seit dem 28.11.2013 wird ein vorläufiger Antidumpingzoll für Solarglas, das derzeit unter dem KN-Code ex 7007 19 80 (TARIC-Code 7007 19 80 10) eingereiht wird und Ursprung in der Volksrepublik China hat, erhoben (Amtsblatt L 316 vom 27.11.2013).

Diese vorläufige Maßnahme bleibt für einen Zeitraum von sechs Monaten in Kraft. Ergibt die endgültige Sachaufklärung, dass Dumping und eine dadurch verursachte Schädigung vorliegen und die Interessen der EU ein Eingreifen erfordern, setzt der Rat einen endgültigen Antidumpingzoll fest.

Wir beraten Sie gern über die Möglichkeit sich an diesem Verfahren zu beteiligen und welche Maßnahmen man darüber hinaus ergreifen kann.

Dieser Artikel wurde am 7. Dezember 2013 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.