Präsident Trump kündigt Strafzölle gegen deutsche Autobauer und gegen Mexiko an. Unabhängig davon, ob Strafzölle nach US-Recht zulässig sind, sind jedenfalls im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) Strafzölle grundsätzlich verboten. Sie verstoßen gegen Regelungen des Allgemeinen Zoll– und Handelsabkommens (GATT).

WTO/GATT verbieten Strafzölle

Zentraler Grundsatz des GATT ist das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip. Danach müssen Zölle und Belastungen aller Art sowie alle Begünstigungen, die einem Mitgliedstaat gewährt werden, auch auf Waren aus allen anderen Vertragsländern erstreckt werden. Sofern also die USA auf bestimmte Waren aus einem Land 5 % Zölle erheben, müssen sie für diese Waren aus Mexiko oder der EU ebenfalls einen Zoll in Höhe von 5 % gewähren.Die Erhebung von Strafzöllen für Waren aus einem Land oder gar für Waren eines bestimmten Konzerns ist dagegen grundsätzlich unzulässig.

Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt jedoch die Erhebung von Antidumpingzöllen auch unter dem GATT erlaubt. Antidumpingzölle sind jedoch keine Strafzölle, sondern stellen ein an bestimmte Voraussetzungen gebundenes und legitimes Mittel zur Beseitigung von Dumping dar. Sie dürfen unter dem GATT nur für gedumpte Waren erhoben werden. Ein Dumping liegt allerdings erst dann vor, wenn der Ausfuhrpreis unter dem Normalwert liegt, zu dem die Ware im Herkunftsland gehandelt wird. Demnach müssten für Antidumpingzölle mexikanische Waren günstiger in die USA exportiert werden, als sie in Mexiko gehandelt würden.

Es bleibt daher abzuwarten, wie genau Präsident Trump seine Ankündigung zu Strafzöllen umsetzt.

Was können Unternehmen gegen Strafzölle tun?

Da es sich bei US-Strafzöllen um nationale Maßnahmen der USA handeln würde, müssten Unternehmen prüfen, ob sie Rechtsschutz in den USA in Anspruch nehmen können. Dabei ist jedoch nicht abschließend geklärt, ob sich einzelne Unternehmer auf die Verletzung des WTO-Rechts bzw. des GATT berufen können. Denn diese völkerrechtlichen Abkommen binden zunächst nur die Staaten, die sie unterzeichnet haben.

Allerdings könnten Mitgliedstaaten der EU oder die EU selbst im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens (Dispute Settlement Understanding – DSU) gegen ungerechtfertigte Strafzölle vorgehen. Zu diesem Vorgehen sollten Unternehmer ihren Mitgliedstaat oder die EU drängen, sofern die USA tatsächlich Strafzölle erheben.

Bei Fragen zu Strafzöllen, WTO- oder GATT-Recht stehen Ihnen unsere Anwälte für das Zollrecht zur Seite.

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Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.