Inhaltsverzeichnis

Brasilien ist als 76. Mitglied dem Carnet ATA-System beigetreten. Unternehmen mit Außenhandelsbeziehungen zu Brasilien können nun im Rahmen des Carnet-ATA-Verfahrens Zollbefreiungen für bestimmte Waren in Anspruch nehmen.

Durch den Beitritt des größten südamerikanischen Landes ist nun die zollfreie temporäre Einfuhr von z.B. Berufsausrüstung, Warenmustern und Ausstellungsstücken nach Brasilien möglich. Carnets sind international anerkannte Zolldokumente und auch als „Warenpass“ bekannt. Nunmehr können Carnets aus Brasilien von den Zollstellen akzeptiert und europäische Carnets für Brasilien angefertigt werden.

Die Zollbefreiungen im Rahmen der Carnet-Verfahren sollten von Unternehmen unbedingt beachtet werden, weil sie zu erheblichen finanziellen Erleichterungen führen können.

Für Unternehmen: 15 Minuten kostenlose Erstberatung+49 40 369615-0oder Telefontermin sichern

Dieser Artikel wurde am 15. November 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.