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Die Europäische Union führt mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/388 und Durchführungsverordnung (EU) 2016/387 endgültige Antidumpingzölle und Ausgleichszölle auf Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgraphit) mit Ursprung in Indien ein. Grundsätzlich beträgt der Antidumpingzollsatz 14,1 % und der Ausgleichszollsatz 9 %.

Betroffen sind duktile Rohre der Unterposition 730300

Von den Antidumpingmaßnahmen werden Rohre aus duktilem Gusseisen erfasst. Ausgeschlossen sind jedoch duktile Rohre ohne Innen- und Außenbeleuchtung („blanke Rohre“). Die Ware wird derzeit unter den TARIC-Codes 7303001010 und 7303009010 eingereiht. Duktile Rohre werden für Trinkwasser- und Abwasserleitungen sowie für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen verwendet.

Ihre Fragen zum Antidumpingzollrecht können Sie hier stellen.

Dieser Artikel wurde am 29. März 2016 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.