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Europäische Zollbehörden erfassen seit einiger Zeit alle Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl mit Ursprung in der Volksrepublik China. Hintergrund der Maßnahme ist das derzeit laufende Untersuchungsverfahren, das mit der Einführung von zunächst vorläufigen und anschließend endgültigen Antidumpingzöllen enden kann. Auf die derzeit erfassten Einfuhren könnten nachträglich Antidumpingzölle erhoben werden.

Hochdauerfester Betonstabstahl wird vorerst neun Monate zollamtlich erfasst

Betroffen sind bestimmte Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen nicht rostendem Stahl, Schnellarbeitsstahl und Mangan-Silicium-Stahl), nur warmgewalzt, auch nach dem Walzen verwunden. Die Ware wird derzeit unter die Positionen 7214 und 7228 des Harmonisierten Systems (HS) eingereiht.

Die zollamtliche Erfassung soll zunächst bis September 2016 erfolgen. Bis dahin ist mit der Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls zu rechnen. Interessierte Parteien haben nach den üblichen Regeln die Möglichkeit, sich am Untersuchungsverfahren zu beteiligen.

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Dieser Artikel wurde am 8. Februar 2016 erstellt. Er wurde am 02. April 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.