Die Europäische Kommission gab im Amtsblatt der EU bekannt, dass eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet worden ist. Derzeit gilt ein endgültiger Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1030/2010 eingeführt worden ist und in Kürze auslaufen wird.

Auslaufende Antidumpingmaßnahmen können verlängert werden

Nach dem Antrag des Committee of Polyethylene Terephthalate (PET) Manufacturers in Europe (CPME) droht beim Außerkrafttreten der Maßnahmen ein erneutes Auftreten des Dumpings und ein erneutes Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union. Eine Verlängerung der Maßnahmen ist daher nicht unwahrscheinlich.

Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Polyethylenterephthalat mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in der Volksrepublik China. Derzeit wird die Ware unter dem KN-Code 3907 60 20 eingereiht wird.

Beteiligung interessierter Parteien

Interessierte Parteien können sich, von Ausnahmen abgesehen, bis zum 19.12.2015 bei der Kommission melden und sich am Verfahren beteiligen. Die Untersuchung soll binnen 15 Monaten abgeschlossen sein.

Wir unterstützen und beraten Sie bei einer Beteiligung als Interessierte Partei. Richten Sie Ihre Anfragen an uns hier.

Dieser Artikel wurde am 23. November 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.