Inhaltsverzeichnis

Die International Trade Commission (ITC) der Vereinigten Staaten von Amerika hat sich entschieden, Antidumping- und Antisubventionszölle in den USA gegen Solarprodukte aus der Volksrepublik China und aus Taiwan einzuführen. Damit werden die bereits bestehenden Zölle auf Solarzellen und Module aus diesen mit Ursprung in China von etwa 30 % auf etwa 50 % erhöht. Gleichzeitig werden etwa 20 % Zölle auf Solarzellen aus Taiwan und Module, die taiwanesische Zellen enthalten, fällig.

Diese Maßnahmen treten am 01.02.2015 in Kraft und bleiben zunächst 5 Jahre lang gültig. Diese von europäischen Unternehmen initiierte Entscheidung entspricht den in der EU geltenden Antidumpingzöllen.

Für Fragen zum Antidumpingrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dieser Artikel wurde am 26. Januar 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.