D&O ist eine auch im Deutschen gebräuchliche Abkürzung für die englische Bezeichnung Director and Officer. Im Deutschen wird diese Versicherung unter anderem auch als Vermögenshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter bezeichnet. Eine D&O Versicherung versichert das persönliche Haftungsrisiko von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft. Sie deckt Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit als Organmitglied aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. Teilweise beziehen sich D&O Versicherungen auch auf leitende Angestellte juristischer Personen.

Warum ist eine D&O Versicherung empfehlenswert?

Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften unbeschränkt und mit ihrem persönlichen Privatvermögen auf Schadensersatz im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung. Eine derartige Haftung kann sowohl im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft selbst als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten bestehen. Eine D&O Versicherung bietet Schutz vor einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz.

Welche Schäden werden von einer D&O Versicherung gedeckt?

Eine D&O Versicherung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von unbegründeten Haftpflichtansprüchen (Abwehrfunktion) und die Freistellung von begründeten Ansprüchen (Schadenausgleichsfunktion). Dies bezieht sich in der Regel nur auf die Inanspruchnahme für Vermögensschäden. Sach- und Personenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wer schließt eine D&O Versicherung ab?

D&O Versicherungen werden von Unternehmen für ihre Unternehmensleitung abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Das Unternehmen ist also Vertragspartner des Versicherers. Versichert werden allerdings nur die Organmitglieder und nicht das Unternehmen selbst. Diese Konstellation wird Versicherung für fremde Rechnung genannt (§§ 43 ff. VVG).

Ist eine D&O notwendig, wenn bereits eine Berufshaftpflichtversicherung besteht?

Obwohl eine Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls Vermögensschäden deckt, sind bei dieser gerade solche Schäden ausgeschlossen, die in Ausübung der Tätigkeit als Leiter, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied entstehen. Deswegen sollte für die Unternehmensleitung, trotz des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung, zusätzlich eine D&O Versicherung abgeschlossen werden.

Worauf muss ich als Aufsichtsrats-, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer achten?

Zunächst ist sicherzustellen, dass das Unternehmen überhaupt eine D&O Versicherung abgeschlossen hat. Der Abschluss ist freiwillig. Doch auch wenn eine solche Versicherung besteht, sind nicht alle Fälle der Pflichtverletzung abgedeckt. In der Regel sind Fälle der vorsätzlichen Schadensverursachung oder Pflichtverletzung und der wissentlichen Pflichtverletzung von dem Versicherungsschutz ausgenommen.

Außerdem ist auf einen eventuellen Selbstbehalt der versicherten Person, also des Organmitglieds, zu achten.

Dieser Artikel wurde am 26. Februar 2013 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.