In den Niederlanden wurde zum ersten mal ein Kapitän suspendiert, weil er das Schiff „HMS Laurence“ am 26.05.2013 in Indien auf den Strand aufsetzte, damit dieses dort verschrottet werden konnte. In diesem speziellen Fall wurde die Suspendierung allerdings noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, das Shipmanagement wurde zudem nicht belangt. Das Verfahren kam nur deswegen ins Rollen, weil der Kapitän bei Youtube ein Video davon einstellte, in dem zu sehen war, wie unter seinem Kommando das Schiff auf den Strand gesetzt wurde.

Es ist in der Schifffahrt seit Jahren gängige Praxis, dass im Wege des „Beaching“ verfahren wird: Schiffe werden nicht nach den EU-Abfallregelungen entsorgt, sondern meist unter fragwürdigen Bedingungen in Entwicklungs- oder Schwellenländern.

Der Artikel in der IHS Fairplay, beschäftigt sich mit der Suspendierung des Kapitäns und den Folgen für die maritime Wirtschaft. Dr. Tristan Wegner führt hierzu aus:

„I believe that the relevant environmental legislation will be applied even harder in the future and that this decision was meant as an official warning shot for the industry first, without giving priority to economic instead of environmental issues.”.

Er wird weiter zitiert mit den Worten: „Owners and ship management companies scrapping their vessels, are incurring a high risk of criminal liability. While ships are often sold once or several times prior to demolition, the practice, can be dangerous. In particular when it is possible to prove that the vessel was only sold with the purpose of illegal demolition”.

Abschließend führt er aus: „The case also illustrates the underlying problem of a maritime industry that hasn’t the option to affordably demolish their vessels properly and economically.“

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.