Charterverträge verbinden Reeder und Charterer eines Schiffes. Nicht selten führen sie zu rechtlichen Problemen. Wir beraten Reeder, Charterer und Ladungsbeteiligte zu folgenden Spezialthemen:

Die Tatsache, dass am Chartervertrag häufig verschiedene Nationalitäten und unterschiedliche Gerichtsstände beteiligt sind, macht das Recht der Charterverträge zu einem komplizierten Fachgebiet, auf dem spezialisierte Beratung nötig ist.

Wir beraten beim Abschluss eines Chartervertrages und bei Problemen in der Abwicklung. Im Falle eines Falles vertreten wir Ihre Interessen vor staatlichen Gerichten oder einem maritimen Schiedsgericht. Sprechen Sie uns gerne an.

Dieser Artikel wurde am 18. Juli 2012 erstellt. Er wurde am 02. Dezember 2018 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihre Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt, Partner
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.
  • Rechtsanwalt, Gründungspartner
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg