O&W Rechtsanwälte ist im Agrarrecht auf die Abwicklung von Kontrakten im nationalen und internationalen Handel mit Agrarrohstoffen und Agrarprodukten sowie Soft Commodities spezialisiert. Wir beraten und vertreten Unternehmen beim Abschluss und der Abwicklung von Kontrakten im Handel mit beispielsweise Getreideprodukten, Futtermitteln, Saatgut, Hülsenfrüchten oder Ölsaaten.
Der Agrarrohstoffhandel basiert auf Jahrzehnte alten Handelsbräuchen – gute Kenntnisse sind unerlässlich
Als Anwälte, die im Agrarrecht tätig sind, sind wir von unserem Büro in Hamburg aus mit den unterschiedlichsten Kontrakten konfrontiert. Wir beraten und vertreten Sie z.B. in Bezug auf
- Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel (inkl. Schiedsverfahren)
- GAFTA
- FOSFA
- GROFOR
- NOFOTA
- Deutsch-Niederländische Verträge (DNV)
- Copenhagen Grain
- Kontrakte des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. (WVB-Bedingungen)
- Hamburger Schlussscheine im Futtermittelhandel (HaFuMi)
Da die meisten internationalen Kontrakte in Schiedsverfahren abgewickelt werden, gehört auch die Vertretung im von Schiedsverfahren zu einem der wichtigen Gebiete von O&W.
Kontrakte über Kaffee, Kakao, Tee etc.
O&W Rechtsanwälte berät auch hinsichtlich anderer Agrarrohstoffe und übernimmt die Vertretung vor den Schiedsgerichten.
So gehört zu unseren Tätigkeitsfelder beispielsweise die Beratung hinsichtlich:
- Europäischer Kaffee-Kontrakt der European Coffee Federation (E.C.C. / E.FCA.C.C.. / E.C.S.C. und E.D.C.C.) und Vertretung vor dem Schiedsgericht des Deutschen Kaffeeverbandes e.V. und bei der Qualitätsarbitrage gemäß den Bestimmungen des Vereins der Hamburger Caffeeimport-Agenten und Makler e.V.
Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2013 erstellt. Er wurde am 01. September 2022 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 HamburgRechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.